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Anke Domscheit-Berg
DIE LINKE
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Frage von Klaus M. •

Frage an Anke Domscheit-Berg von Klaus M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Berg,

die Grünen haben im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402

Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Würden Sie diesen Antrag auf die Angehörigen des Explantierten erweitern?
Besonders problematisch ist die Situation, wenn Kinder explantiert werden sollen.
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben, kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige.

Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt (vgl. Fleischindustrie) und in ganz Europa verschickt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/ Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung.

Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Wäre es aus diesem Grund nicht dringenst geboten, weiteres Leid zu verhindern und Zergliederungen von lebenden Menschen (Gehirntod) für unter 18-Jährige zu verbieten?

Wie hoch schätzen Sie als verantwortliche Bundestagsabgeordnete die Kosten für die lebenslange psychosoziale Betreuung der Angehörigen der Ex-/Transplantierten, die ja weit über den Tod des Tranplantierten hinaus reicht?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

Bitte entschuldigen Sie die sehr späte Antwort auf Ihre Frage, sie ist irgendwie durch das Raster gefallen, das tut mir leid.
Im Bundestag fand bereits Anfang 2019 die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (Drucksache 19/6915) statt. Die dazugehörige Debatte vom 14. Februar können Sie im Plenarprotokoll (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19080.pdf#P.9368) auf den Seiten 9368 bis 9378 nachlesen.
Neben dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurden im Plenum weitere Anträge zur Verbesserung der strukturellen Gegebenheiten von Transplantationen diskutiert. Der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache 19/7769, auf den sich ihre Frage bezieht, wurde an diesem Tag ebenfalls abgestimmt. Ebenso wie die übrigen Mitglieder meiner Fraktion Die Linke stimmte ich gemeinsam mit der einbringenden Fraktion für diesen Antrag. Bedauerlicherweise hat die Mehrheit des Hauses den Antrag abgelehnt. Davon abgesehen sollte natürlich jeder Mensch in Deutschland, der aus welchem Grund auch immer, psychosoziale Unterstützung benötigt, den Zugang dazu bekommen. Mir ist bewußt, dass die Wirklichkeit in Deutschland noch eine andere ist,

Mit freundlichen Grüßen

Anke Domscheit-Berg

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