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Anja Karliczek
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Frage von Cindy G. •

Frage an Anja Karliczek von Cindy G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Anja Karliczek,

gibt es eine bundesgesetzliche Regelung i.S.d. § 2 (1) Nr. 2 AFBG für die Anerkennung der Förderfähigkeit der Weiterbildung examinierter Altenpfleger zur Pflegedienstleitung, oder ist die bundesgesetzliche Regelung der Förderbedingung des § 2 (1) Nr. 2 AFBG mit den Anforderungen an den Beruf, die Erfahrung und die Weiterbildungsdauer der Pflegedienstleitung i.S.d. § 71 (3) Nr. 3 und S. 4 SGB XI (BGBl. I S. 1014) hinreichend gegeben? Wenn nicht warum nicht?

Angesichts des öffentlich viel diskutierten Fachkräftemangels in der Altenpflege verwundert es, dass es keine Aufstiegsförderungsregelung in diesem Bereich durch das Land Sachsen-Anhalts (SA) gibt. Kennen Sie die Sachgründe für das Fehlen der landesrechtlichen Regelung in Sachsen-Anhalt?
Kann das u.U. bestehende Versäumnis der Landesregierung als legitime Begründung für die Ablehnung von Anträgen auf Bundesmittel aus der Aufstiegsförderung gem. § 2 (3) AFBG von der Behörde geltend gemacht werden? In anderen Bundesländern wird der Antrag ja auch bewilligt und von der Bundesagentur für Arbeit ist der Abschluss auch (in SA) als förderfähig anerkannt. Haben dann alle den gleichen Zugang zu den Bundesmitteln?

Mit freundlichem Gruß

C. G.

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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen leider nur grundsätzlich beantworten kann. Die Bundesgesetzgebung hat selbstverständlich überall die gleiche Gültigkeit. Der Klarheit halber bitte ich Sie darum, Ihr Anliegen direkt mit dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (auf www.bafoeg-sachsen-anhalt.de auffindbar) zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Karliczek MdB

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