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Anja Karliczek
CDU
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Frage von Petra R. •

Frage an Anja Karliczek von Petra R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Karliczek,

Sie sind die designierte Bundesministerin für Bildung und Forschung. Dazu meinen herzlichen Glückwunsch.

Wie sieht Ihr Plan für die Beseitigung der maroden Infrastruktur von Schulen aus? Dächer, durch die es tropft, kaputte Heizungen und Fenster, nicht benutzbare Toiletten usw.

Welche Maßnahmen werden Sie zur Unterstützung und Entlastung von Lehrern ergreifen, die durch die heterogene Zusammensetzung ihrer Klassen (Hochbegabte, Inklusion von Behinderten, DAZ-Schüler, traumatisierte Flüchtlingskinder usw.) am Rand ihrer Belastungsfähigkeit arbeiten?

Wie werden Sie sicherstellen, dass die genannten Schülergruppen mit ihren Bedürfnissen optimal betreut und gefördert werden, damit sie alle einen guten Schulabschluss erreichen können?

Mit freundlichen Grüßen
P. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Riege,

vielen Dank für Ihre guten Wünsche! Nach dem Grundgesetz (GG) fällt das Schulwesen in den originären Kompetenzbereich der Länder (sog. Bildungsföderalismus). Die Zusammenarbeit mit den Ländern wird daher eine meiner „Kernaufgaben“ sein.

Der 2017 als Ausnahmetatbestand zu Art. 104b GG eingefügte Art. 104c GG ermöglicht es dem Bund, den Ländern Investitionshilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zu gewähren. Der Bund hat hierfür das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ um 3,5 Milliarden Euro aufgestockt, insbesondere zur Sanierung von Schulgebäuden. Weitere Sanierungs-maßnahmen sollten die Schulträger aus eigener Kraft bzw. mit Unterstützung der Länder schultern können. Immerhin sind die Steuereinnahmen der Länder stark angestiegen, und der Bund entlastet die Haushalte der Länder im Rahmen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 mit jährlich insgesamt rund 9,7 Mrd. Euro.

Zusätzlich sollen die Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere beim Ausbau der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote im Grundschulalter und der Digitalisierung der Schulen unterstützt werden, die sie sonst allein aus eigener Kraft leisten müssten. Dazu soll die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104 c GG durch die Streichung des Begriffs „finanzschwachen“ in Bezug auf die Kommunen angepasst werden. Auch nach dieser Änderung des Grundgesetzes wird die Kultushoheit und damit die prioritäre Ausgabenhoheit für den Schulbereich, einschließlich des dort beschäftigten Personals, bei den Ländern bleiben.

Um mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen zu erreichen, soll ein Nationaler Bildungsrat eingerichtet werden, der auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung entsprechende Vorschläge vorlegen und dazu beitragen soll, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. Über seine Mandatierung, institutionelle Anbindung und Ausstattung werden Bund und Länder gemeinsam entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Karliczek MdB

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