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Anita Schäfer
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Frage von Marius R. •

Frage an Anita Schäfer von Marius R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schäfer,

Die Vorratsdatenspeicherung (alternativ Mindestdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist) verstößt unter anderem gegen:

- Art. 10 Abs. 1 GG (BVerfG 2010)
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EuGH 2014) Art. 8 der europäischen Menschenrechtskonvention
- Unschuldsvermutung gemäß des Rechtsstaatsprinzips(GG) und der UN-Menschenrechtscharta
- Bundesdatenschutzgesetz
- Weiterhin: Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 13 Abs. 1 GG

Der Schaden sowohl für Bürger als auch die Demokratie ist hier in einem deutlichen Missverhältnis zum Nutzen des Instrumentes, dass nachgewiesenermaßen kaum zur Verbrechensbekämpfung beiträgt und auch Anschläge wie das Boston-Attentat und Charlie Hebdo nicht verhindern konnte. Sie schaffen damit ein Machtinstrument, dass ganz im Sinne derer ist, die Sie eigentlich damit bekämpfen wollen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip scheint hier völlig bedeutungslos geworden zu sein.

Die gespeicherten Daten haben auch einen unglaublich hohen Marktwert, es
wird Diskussionen geben, diese Daten anonymsiert freizugeben (wie es gerade
mit den Mautdaten geplant ist).

Ebenso ist die Gefahr groß, dass weitere Ausnahmen und Ergänzungen leichter hinzugefügt werden können, wenn die VDS einmal in Kraft getreten ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein so potentiell gefährliches Instrument auf parlamentarisch Wege wieder abgeschafft wird, ist praktisch nicht vorhanden.

Da Sie als MdB lediglich ihrem Gewissen verpflichtet sind und ich davon ausgehe, dass Sie als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion sowie des Innenausschusses dieses Instrument befürworten, möchte ich Sie abschließend fragen, wie Sie Ihre Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung ethisch, moralisch und rechtlich begründen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Antwort ausstehend von Anita Schäfer
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