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Anette Kramme
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Frage von Matthias H. •

Frage an Anette Kramme von Matthias H. bezüglich Gesundheit

Viele wissenschaftliche Studien haben ja nun mittlerweile nachweisen können, dass die Wirkung homöopathischer Mittel nicht über die eines Placebos hinausgeht.

Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass Homöopathie dennoch apothekenpflichtig ist und damit den Anschein erweckt ein richtiges Medikament zu sein?

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die Kosten für Homöopathie und andere Heilmethoden tragen, auch wenn keine Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

Homöopathie ist kein Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalogs, sondern die Krankenkassen entscheiden selbst darüber, ob sie homöopathische Behandlungen als Wahlleistung anbieten wollen oder nicht. Derzeit bieten rund 80 Krankenkassen homöopathische Leistungen an, diese unterscheiden sich jedoch in Umfang und Leistungsspektrum.

Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode, z.B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.

Für eine Vielzahl von komplementärmedizinischen Heilmethoden fehlen allerdings insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden bisher empirisch fundierte Erkenntnisse sowohl über den wissenschaftlich gesicherten Nutzen als auch über die möglichen Risiken. Die SPD erkennt an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Wir begrüßen daher alle Maßnahmen, die zu einer stärkeren Evidenzbasierung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von alternativen Behandlungsmethoden führen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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