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Anette Kramme
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Frage von Harald S. •

Frage an Anette Kramme von Harald S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Frau Kramme,

diese Woche wurde vom BMWi ein "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" veröffentlicht.

Gerade in wirtschaftlich schwächeren Gebieten wie unser Oberfranken ist Tourismus eine wichtige Einnamequelle. Der moderne Mensch "lebt" aber inzwischen online und hat Bedarf nach schnellen Internetzugängen auch auf dem Land. Gerade hier sind Techniken wie LTE aber meist nicht vorhanden. Die Lösung könnten offene WLAN-Anschlüsse sein. Es ist begrüßenswert, wenn in immer mehr öffentlichen Gebäuden offenes WLAN angeboten wird, das reicht jedoch nicht für eine auch nur annähernd nutzbare Versorgung im ländlichen Raum aus.

Dies könnte schnell geändert werden, viele moderne WLAN-Router haben eine Gästefunktion, mit denen der Anschluß geteilt werden kann, ohne seine eigenen Daten zu gefährden. Nachdem der Ausbau von Breitbandanschlüssen schnell voran schreitet, könnte hiermit auch in den Dörfern ein offenes WLAN-Netz geschaffen werden.

Damit wäre es jedoch Schluß, sollte der Entwurf zum Gesetz werden. Es ist für mich nicht verständlich, warum der private Anschlussinhaber hier schlechter, um nicht zu sagen, unter Generalverdacht gestellt werden soll. Die im Gesetz genannten Hürden sind so hoch, dass quasi kein privater Betreiber mehr fremden Menschen sein Netz zur Vefügung stellen kann. Das Totschlagargument Kinderpornografie taugt hier nicht, denn wer das macht, sichert sich anderweitig ab. Auch Urheberrechtsverletzungen mittels Tauschbörsen ließen sich durch die Einstellungen z.B. einer FritzBox für Gäste wirksam unterbinden, ohne dass hierfür die im Gesetzentwurf genannten Hürden notwendig sind.

Frau Kramme, wie sehen Sie als für unseren Wahlkreis zuständige Abgeordnete den Entwurf? Warum baut Deutschland hier bürokratische Hürden auf?

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SPD

Sehr geehrter Herr Saß,

vielen Dank für Ihre Eingabe zum Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Mit diesem Entwurf soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, der vorsieht

1. Die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch eine Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu Anbietern von Internetzugängen zu schaffen sowie
2. rechtlich klarzustellen, dass Hostprovider, als Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern, sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht.

Im Kern sieht der Referentenentwurf vor, dass öffentliche WLAN-Betreiber (Kommunen, Schulen, Bibliotheken, etc.) sowie geschäftsmäßige WLAN-Betreiber (Gastronomen und Cafés, Verkehrsbetriebe, Praxen, etc.) eine Haftungsfreistellung genießen, wenn sie ihr WLAN durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren (z. B. WPA2) oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff verschlüsseln, und der Nutzer erklärt, keine Rechtsverletzung zu begehen. Wie der WLAN-Betreiber Letzteres umsetzt, ist ihm überlassen und kann z. B. durch eine Vorschaltseite, durch einen entsprechenden Passus in den AGB oder durch Aushang gelöst werden.
Private WLAN-Betreiber sind dann von der Haftung freigestellt, wenn sie die gleichen Vor-gaben erfüllen und zusätzlich den Namen des Nutzers kennen, welchem sie Zugang zum WLAN ermöglichen. Protokoll- oder Dokumentationspflichten entstehen nicht.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde an Länder, Verbände und Fachkreise verschickt. Diese haben nun die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Nach Abschluss dieser Konsultationen muss der Gesetzentwurf bei der EU-Kommission notifiziert werden. Während der Notifizierung gilt eine Drei-Monatige-Stillhaltefrist. Nach Abschluss der Notifizierung soll die Kabinettbefassung vor der Sommerpause erfolgen, bevor der Entwurf das Parlament erreicht.

Der Gesetzesentwurf wird also zunächst einmal intensiv mit den Länder und Verbänden diskutiert, wobei sicherlich auch auf die von Ihnen genannten Hürden für private Betreiber, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten, zur Sprache kommen. Wenn das parlamentarische Verfahren beginnt, wird sich auch die SPD-Bundestagsfraktion mit diesen Fragen auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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