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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Andy Jauch von Elisabeth S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Andy Jauch (SPD),
gern möchten wir Betroffenen der Baufördermaßnahme 2051/1995 wissen, worauf schließt der Bezirk Köpenick über kein Mitspracherecht zu verfügen über die 13 Wohneinheiten und 1 Gewerbe, welche im Grundbuch Blatt 5235N in Abteilugn II u. III bestrangig als beschränkte persönliche Dienstbarkeit u. Buchgeld O H N E
B R I E F für die herrschende Investitionsbank Berlin als sogenanntes Wohnungsbesetzungsrecht mit Fördermittelbindungen eingetragen sind bis in das Jahr 2035 unter Belastungen u. Beschränkungen u. Hypotheken, Grundschulden, Rentenscchulden, laufende Nummer Nr. 1 Ur. Nr. 112/1997 vom 12. 09. 1997 von Notar Thoms eingetragen am 29. 10. 1998?
Ist der Bezirk sich nicht darüber klar, dass diese persönliche Dienstbarkeit eine Unpfändbarkeit u. Treuhandpflicht aus Sozialen Gründen bedeutet?
Ist ihm 25 Jahren nach dem Mauerfall immer noch nicht die ZPO § 800 u. das Grundgesetz Art 14 Abs. 2 vertraut? Eigentum verpflichtet. Es soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen! Verfügungsberechtigt über Löschungen und Eintragungen ist stets nur derjenige, welcher eingetragener Rechtseigentümer im Grundbuch ist! Grundbücher und Katasterbücher müssen übereinstimmen! Bitte erklären Sie uns, wann werden die Bücher des Bezirksamtes stimmig sein? Unstimmig sind sie im Flur 444, Flrustück Nr. 181 Dorotheenstr. 16 12557 Berlin Blatt 5235N und Flurstück Nr. 182 Blatt 14167N zu 100%. Falsch gemacht worden ist per Ersuchen von 25.02.2009 (19/009/80818 EH2 ab 20. März 2009 das Blatt 5235N folglich gemäß § 53 GBO von Amtswegen zu berichtigen wegen Gefahr in Verzug der absurden Verschleuderung von öffentlichen Mitteln in Höhe von drei Million Euro! Über sachbezogene ehrliche Antworten würden wir Betroffenen u. vermutlich alle ehrlichen Steuerzahleer uns gewaltig freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schwabe

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Antwort ausstehend von Andy Jauch
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