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Andrew Ullmann
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Frage von Michael v. •

Frage an Andrew Ullmann von Michael v. bezüglich Gesundheit

Dank Ulla Schmidt , ehemalige Gesundheitsministerin der SPD, werden bei der Auszahlung von Betriebsrenten immense Krankenkassenbeiträge zu Lasten des Rentners fällig. Die von der SPD mit den Stimmen der CDU eingeführte Zwangsabgabe aus dem Jahr 2004 resultiert aus der damals unfähigen politischen Arbeit, kostendeckend zu agieren. Jetzt hat sich die finanzielle Situation grundlegend zum Positiven geändert, trotzdem bleibt die Belastung für den Rentner. Warum wird dieses unsägliche Kriterium zu Gunsten der Rentner nicht endlich geändert?
Im Weiteren will Hubertus Heil (SPD) nunmehr für die Grundrente u. a. Krankenkassenbeiträge heranziehen, also die finanzielle Situation der Rentner nochmals verstärkt belasten. Was gedenkt Ihre Partei zu unternehmen, um diese neuerliche Belastungssituation für Rentner zu unterbinden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lüttwitz,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre Ausführungen. Die öffentliche Anhörung zum Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, die am 25. April 2018 im Deutschen Bundestag stattfand, hat deutlich einen dringenden Korrekturbedarf gezeigt. Auf Einladung der Arbeitsgruppe Gesundheit der FDP-Bundestagsfraktion waren erstmalig auch Direktversicherungsgeschädigte geladen.

Die Anhörung hat verdeutlicht, dass wir das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zurückgewinnen müssen. Die Versicherten sollen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt. Die FDP-Fraktion war damals die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die Doppelverbeitragung gestimmt hat.

Deshalb fordern wir die Halbierung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes in der Auszahlungsphase. Die entstehenden Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen aber nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten führen, sondern müssen über Steuermittel ausgeglichen werden. Weil es sich um eine Investition in die Zukunft der Alterssicherung handelt, ist es deshalb richtig, dass dafür der Steuerzuschuss des Bundes für die GKV entsprechend erhöht wird.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns im Bundestag für eine Lösung im Sinne der Versicherten einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Andrew Ullmann

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