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Andreas Storm
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Frage von Klaus D. W. •

Frage an Andreas Storm von Klaus D. W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Storm,

Sie haben bei der Abstimmung über die Netzsperre mit "Ja" gestimmt.

Erläutern Sie mir doch bitte, was diese "Sperre" aus Ihrer Sicht bewirken soll.
Wie wird damit der Kindesmißbrauch wirkungsvoll bekämpft oder geht es am Ende gar nicht um die Bekämpfung des Kindesmißbrauchs, sondern nur darum, die Bild-/Filmmäßige Abbildung desselben zu verschleiern? Oder wird hier getestet, wie man weitere politisch unliebsame Sites im Internet wirkungsvoll blockieren kann?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie das Thema Internetsperre angesprochen haben.

Im Austausch mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann ich Ihnen zum Sachstand folgendes mitteilen:

Kinderpornographie ist eines der scheußlichsten Verbrechen überhaupt - begangen an denen, die Schutz am Nötigsten haben: Babies und Kindern. Diese Ansicht wird in unserem Land erfreulicherweise von der überwältigenden Mehrheit der Menschen geteilt. Deshalb ist es unsere Pflicht, alles, was angemessen und rechtsstaatlich möglich ist, dagegen zu tun. In Deutschland ist mit der Umsetzung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" bereits viel verändert und erreicht worden, dennoch bedarf es in manchen Bereichen noch flankierender Maßnahmen. Bundesministerin Ursula von der Leyen hat dies erkannt: "Wenn wir den Missbrauch von Kindern ächten wollen, dann können wir nicht so tun, als ob das Internet ein Ozean der Rechtlosigkeit wäre, in dem wir leider ohnmächtig seien. Wir sind nicht ohnmächtig!" Deshalb haben wir das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht. Wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, muss das auch im Internet tun! Glücklicherweise konnten wir in den Verhandlungen mit der SPD zentrale Forderungen der Union durchsetzen, so dass mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen weitere effektive Maßnahmen gegen dieses Übel ermöglicht werden. Hervorzuheben sind dabei insbesondere folgende Punkte:

1. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.

2. Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-Geführten Justizministeriums vom Tisch. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch - letztlich unbegründete - staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen.

3. Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.

4. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.

5. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

6. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Insgesamt ist durch die massiven Nachbesserungen durch die Union ein ausgewogenes Gesetz entstanden, das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet.

Gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier geht es nicht weiter, hier wird der legale Raum verlassen. Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt gegen die schrecklichen Inhalte bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stoppseite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB