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Frage von Steffen B. •

Frage an Andreas Storm von Steffen B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Storm,

wie stehen Sie zur Haftungsfrist im derzeitigen Entwurf des CCS-Gesetzes?

Der Bundestag wird im Mai über das CCS-Gesetz abstimmen, das u.a. regelt wie lange Stromerzeuger für ihre Treibhausgasdeponien im Untergrund haften müssen. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass nach bereits 30 Jahren der Steuerzahler für Lecks und Unfälle aufkommen soll. Lagerstätten müssen die Gase aber bis zu 100 Jahren und länger sicher verwahren können. Demnach würde der Steuerzahler das meiste Haftungsrisiko, die Kohleverstromer aber den Gewinn davon tragen.

Fordern Sie eine längere Haftungsfrist? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Brunner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brunner,

vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordentenwatch.de, in der Sie das CCS-Gesetz angesprochen haben.

Im Austausch mit der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann ich Ihnen zum Sachstand folgendes mit-teilen:

Das geplante Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt. In der nächsten Legislaturperiode wird das geplante CCS - Gesetz einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB

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CDU

Sehr geehrter Herr Brunner,

vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordentenwatch.de, in der Sie das CCS-Gesetz angesprochen haben.

Im Austausch mit der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der CDU/CSU--Bundestagsfraktion kann ich Ihnen zum Sachstand folgendes mit-teilen:

Das geplante Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt. In der nächsten Legislaturperiode wird das geplante CCS -- Gesetz einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB