Andreas Steppuhn
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Frage von Marko W. •

Frage an Andreas Steppuhn von Marko W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

aus welchen Gründen haben sie für die Internet Sperren gestimmt?

Finden sie nicht das es eine gefährliche Entwicklung ist, das man freie Medien immer mehr einschränken will.

Mit freundlichen Grüßen

Marko Werner

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werner,

vielen Dank für Ihre Frage zu dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.

Mit dem Gesetz verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet zu erschweren. Auch wir wissen, dass technisch versierte Nutzer die Sperre umgehen können. Mit den jetzt beschlossenen Regelungen zur Sperrung und zur Weiterleitung an Stopp-Seiten werden wir aber die Hemmschwelle erhöhen, sich Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten anzuschauen.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Seiten mit Kinderpornographie, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Im Ausland ist dieser direkte Zugriff nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugriffssperren. Es geht hierbei jedoch nicht um eine Zensur des Internet - sondern um eine Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz speziellen Fall.

An dem ursprünglichen Gesetzentwurf gab es von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Rahmen einer Expertenanhörung vielfältige Kritik. Wir als SPD-Bundestagsfraktion hatten diese Argumente sehr ernst genommen und haben daher wichtige Änderungsvorschläge gemacht, die wir gegenüber der CDU/CSU-Fraktion auch durchsetzen konnten. So haben wir nun, wie meine Fraktion es gefordert hat, ein Spezialgesetz beschlossen, um ganz eindeutig klarzustellen, dass sich die Möglichkeit der Sperrung ausschließlich auf Seiten mit kinderpornographischem Inhalt bezieht.

Auch die Kontrolle des BKA bei der Erstellung der Kontrollliste wurde in das beschlossene Gesetz aufgenommen. Die Liste wird durch ein vom Datenschutzbeauftragten des Bundes bestelltes, unabhängiges Gremium regelmäßig kontrolliert. Das Gremium, das mehrheitlich aus zum Richteramt befähigten Personen bestehen muss, kann die Liste jederzeit einsehen und korrigieren, wenn die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Zudem gilt der Grundsatz: Löschen vor Sperren. Nur wenn die zulässigen Maßnahmen zur Löschung von Inhalten nicht greifen, werden Seiten auf die Sperrliste des BKA gesetzt.

Damit sind wir meines Erachtens zu einem Ergebnis gelangt, mit dem wir sowohl die Verbreitung von Kinderpornographie bekämpfen, als auch den Schutz der Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern im Internet gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB