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Frage von Thomas A. •

Frage an Andreas Schwarz von Thomas A. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schwarz

Sie haben löblicherweise zügig auf S21-Fragen zum brandschutz geantwortet. Sie verweisen auf das Regelwerk und die Behörden . Sie meinen vermutlich das EBA und deren Brandschutzrichtlinie, die irgendwie nicht einsehbar ist.
Im Planfeststellungsbeschluß1.1, 2005, S357 wird pro Bahnsteig ein Zug angenommen mit maximal 1757 Fahrgästen. Im Stresstestfahrplan gab es meiner Erinnerung nach 13 Bahnsteigdoppelbelegungen. 26 betroffenen Züge bedeuten , in mehr als 50% des Fahrplans. Bei einer Doppelbelegung von doppelstöckigen Regiozügen ist von 2500 anstelle der 1757 Personen pro Bahnsteig auszugehen. 40% mehr. Gibt es keine Doppelbelegung im Tiefbahnhof oder hat die EBA-Brandschutzrichtlinie eine Lücke, da Doppelbelegungen aus Sicherheitsgründen unüblich sind (In der Schlichtung wurde von 2 Ausnahmen bundesweit gesprochen). Bei Verspätungen entstehen entweder weitere Doppelbelegungen, und dadurch auch 4Züge pro Bahnsteig, oder der Zug fährt Stuttgart nicht an. Eine freie Treppe 2 Bahnsteige weiter ist offensichtlich sinnlos. Es kann nicht um eine statische Durchschnittbelegung der Treppen gehen, sonst werden vorneweg an einem solchen Bahnsteig ca 1500 Fahrgäste plus Umsteiger und Einsteiger aufgegeben. Halten sie in diesem Fall die behördliche Aufsicht durch das EBA für erfolgt ? Die zu evakuierenden Anzahl wurde auch in 11 Änderungen nicht verändert. Kann auf der Basis des aktuellen Planfeststellungsbeschluß auch nur eine einzige Doppelbelegung gefahren werden.

Mit freundlichen grüßen
Thomas Arweiler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Arweiler,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Für die Beantwortung sehe ich die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt bzw. bei den für die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen (nachgeordneten) Behörden.

Ich biete Ihnen gerne an, die Fragen an die zuständigen Stellen zu geben. Hierzu schlage ich vor, dass Sie mir einen kurzen Brief mit den Fragen zusenden, so dass ich die zuständigen Stellen um eine Stellungnahme bitten kann. Wenn Sie damit einverstanden wären, können Sie mir gerne die Fragen an mein Landtagsbüro senden.

Freundliche Grüße
Andreas Schwarz

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