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Andreas Schönberger
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Frage von Jens M. •

Frage an Andreas Schönberger von Jens M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schönberger,

das Wahlrecht für die Wahl zum Europäischen Parlament ist zwar auch nach dem Direktwahlakt weiterhin weitgehend Sache der Mitgliedsstaaten. Trotzdem denke ich, daß diese Frage hierhin gehört.

In vielen Bundesländern haben die Bürger inzwischen bei den Wahlen zu den kommunalen Gremien und den Landtagen die Möglichkeit, nicht nur starre Listen anzukreuzen, sondern weitergehenden Einfluß auf die Zusammensetzung des Gremiums zu nehmen. Bei den Wahlen zum (Bundestag und) Europäischen Parlament gibt es diese Möglichkeit nicht.

Wie stehen Sie dazu, solche Elemente einzuführen, also zum Beispiel Mehrmandatswahlkreise mit beliebiger Stimmenverteilung? Da es hier eh keine Direktmandate gibt, wäre auch Kumulieren und Panaschieren auf Landeslisten eine Option.

Denken Sie, daß solch ein stärkerer Einfluß zu einer größeren Identifikation der Wähler mit dem Parlament führen würde? Wäre das ein geeignetes Mittel um dem Vorwurf (!) des Parteienfilzes zu begegnen? Wie stehen Sie allgemein zu solchen Wahlrechtselementen?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

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Antwort von
PBC Partei Bibeltreuer Christen

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse.
Bei einer Reform des Wahlrechtes zum Europäischen Parlament stehen für mich zunächst zwei Schwerpunkte im Vordergrund:

1.) Vereinheitlichung des Wahlrechtes, z.B. einheitliches Verhältniswahlrecht mit einheitlicher Sperrklausel im gesamten Wahlgebiet, wobei die Klausel natürlich in jedem Land separat zur Geltung gebracht werden soll, d.h. wer in einem Mitgliedsstaat die Sperrklausel überwindet, zieht ins Parlament ein.

2.) Gleiches Stimmgewicht für jede Wählerstimme, d.h. es darf nicht länger so sein, dass eine in Luxemburg abgegebene Wählerstimme ein elfmal höheres Stimmgewicht hat als die eines deutschen Wählers.

Kumulieren, Panaschieren und Mehrmandatswahlkreise halte ich zwar im Kommunalwahlrecht, wo die Bürger mehrere Kandidaten persönlich kennen, für sehr sinnvoll, im Europawahlrecht jedoch nicht für ein vordringliches Reformziel, da hier eben doch eher politische Programme gewählt werden und die Persönlichkeitswahl etwas zurücksteht.

Herzliche Grüsse nach Karlsruhe,
Andreas Schönberger