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Frage von Josef H. •

Frage an Andreas Lorenz von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Lorenz,

Si vetreten eine Stimmkreis als Direktkandidat, in dem mehrere Erhaltungssatzungsgebiete liegen. Diesen Stimmkreis wollen Sie auch nach der kommenden Landtagswahl vetreten.

Nach § 172 Bundesbaugesetz können die Länder einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten erlassen.

Bislang haben Sie sich - ohne Alternatuiven aufzuzeigen - gegen eine Genehmigungsvorbehalt ausgesprochen.

Mittlerweile hat sich Presseberichten nach die Meinung der Staatsregierung (zumindest des CSU-Anteils) in dieser Frage gewandelt.

Werden Sie auch künftíg gegen einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen § 172 Bundesbaugesetz stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Högl

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