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Andreas Lämmel
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Frage von Frank N. •

Frage an Andreas Lämmel von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Andreas G. Lämmel.

Gestern wurde über das neue Wahlrecht abgestimmt, Bitte erklären sie mir die Vorteile dieses Wahlgesetzes!!! Begründen sie mir bitte wie Abgeordneten welche durch die Überhangmandate bezahlt werden sollen? Nach Medienberichten könnten es insgesamt bis zu 680 Abgeordnete werden. Warum brauchen wir so viele Abgeorndete, es könnte das drittgröße Parlament der Welt werden. Verändert sich durch dieses Wahlgesetz nicht das Verhältnis zwischen Kanditaten der Landeslisten und der Direktmandate? Warum wird das Wahlgesetz nicht vereinfacht und es kommen nur Direktgewählte Abgeordnete in den Bundestag / Landtag, das wäre doch eine wirklich demokratisches Wahlrecht.

Viele Grüße aus Dresden
Frank Neumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

viele Dank für Ihre Fragen bei abgeordnetenwatch.
Das nun vorliegende Wahlrecht ist ein Kompromiss fast aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. Eine schnelle Einigung war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht einen vorherigen Gesetzentwurf der Koalition verworfen hatte und im September 2013 die nächsten Bundestagswahlen stattfinden. Für diesen Fall muss es natürlich ein gültiges Wahlgesetz geben. Der Ausgleich von Überhangmandaten ist der einfachste Weg, den Anforderungen des Verfassungsgerichts gerecht zu werden, wonach ein „negatives Stimmgewicht“ künftig zu vermeiden ist. Danach kann ein Zuwachs an Zweitstimmen unter bestimmten Umständen zu einem Verlust an Mandaten bei derselben Partei führen.
Die mögliche Vergrößerung des Bundestages ist dabei natürlich ein Problem, dessen Umfang aber vom Wahlverhalten der Bürger abhängig ist. Sollten die Prognosen zur künftigen Größe des Bundestages eintreffen, dann wird sich das Verhältnis von Direkt- und Listenkandidaten zugunsten der Listenkandidaten verschieben. Sicher ist das Wahlrecht in der nächsten Legislaturperiode ohne Termindruck erneut zu überdenken.
Ihr Vorschlag ausschließlich direkt gewählte Kandidaten in die Parlamente einziehen zu lassen, also ein Mehrheitswahlrecht einzuführen, begrüße ich politisch. Verfassungsrechtlich ist es jedoch bedenklich, denn zahlreiche abgegeben Stimmen sind dann nicht im Parlament vertreten. So könnte eine Partei z.B. 20% der Stimmen erhalten, aber dennoch keinen oder deutliche weniger Vertreter im Parlament stellen, falls sie keine oder wenige Wahlkreise gewinnt. Das wäre sicher eine Verletzung des Prinzips der Gleichwertigkeit aller Stimmen.
Ich werde auf jeden Fall wieder versuchen in meinem Wahlkreis Dresden I die meisten Erststimmen zu gewinnen und direkt in den Bundnestag einzuziehen, um unsere Heimat und die Bürger unmittelbar zu vertreten. Dabei hoffe ich auch auf Ihre Stimme.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel