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Andreas Geisel
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Frage von Arnd B. •

Frage an Andreas Geisel von Arnd B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Senator,

ich frage mich und Sie, ob Sie bei den Einstellungskriterien der Berliner Polizei noch den im Artikel 33 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Zugang nach Eignung und Leistung beherzigen? Wie kommt es, dass nach der aktuellen Berichterstattung Polizeischüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse, fehlendes Rechtsbewusstsein und Loyalität zu diesem Staat, fehlende Schwimmkenntnisse, ... eingestellt werden und wurden? Ist es bei einem Anteil von bereits 45 Prozent Migrationshintergrund (Tagesspiegel am 9.11.2017) unter den Polizeischülern gerechtfertigt, nur diesem Personenkreis eine besondere Vorbereitung auf die Einstellungstests der Berliner Polizei beim Berufsbildungswerk Kreuzberg zuteil werden zu lassen?

Stimmt des Weiteren die Berichterstattung vom Tagesspiegel am 9.11.2017, dass die Einstellungskriterien zulasten von Frauen verändert wurden? Wie verhält sich dies mit einer ausreichenden Geschlechterrepräsentanz in der Polizei?

Ich blicke Ihren Antworten gespannt entgegen!

Mit freundlichen Grüßen
A. B.

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