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Andreas Biebricher
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Frage von Claus S. •

Frage an Andreas Biebricher von Claus S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Herr Biebricher,

ist es in Ordnung wenn man als Petent in seiner Sache keine Akteneinsicht in das Protokoll des Pet-Ausschusses erhält? Laut der Geschäftsordnung des Landtages § 82 (5) muss lediglich ein "berechtigtes Interesse vorliegen". Der Datenschutzbeauftragte sagte mir, dass nur die reine Neugier hier ausscheide, also Akteneinsicht gewährt werden muss. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass man als Petent keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Erledigung seiner Petition hat und damit kein berechtigtes Interesse vorliegen kann.
Diese Begründung finde ich nicht zutreffend. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Mit dieser Begründung würden ja alle Petenten von einer Akteneinsicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Claus W. Schubert

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