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Andrea Voßhoff
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Frage von Silvan H. •

Frage an Andrea Voßhoff von Silvan H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Voßhoff,

als Potsdamer wende ich mich an Sie, da Sie unter allen Mitgliedern des Rechtsausschusses wohl den nächstgelegenen Wahlkreis haben. :-)

Meine Frage bezieht sich auf die geplante Vorratsdatenspeicherung. Dem wohl noch recht frühen "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/46/EG" vom 8.November 2006 entnehme ich, dass

"Anbieter von [...] Mobilfunk- [...]Telefondiensten
[...]
die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen"

künftig aufgrund gesetzlicher Verpflichtung für mindestens 6 Monate speichern und staatlichen Behörden bei Bedarf zugänglich machen sollen.

Praktisch würde das bedeuten, dass bei meinem Telefonverhalten nahezu lückenlos zurück verfolgt werden kann, *wann* ich mich im Laufe des letzten halben Jahres *wo* aufgehalten habe. Das gilt für mich genauso wie für alle anderen Menschen in diesem Land, die ein Handy benutzen.

Meine Fragen dazu betreffen drei verschiedene Ebenen:
* Halten Sie rational ein solches Verhalten des Staates gegenüber seinen Bürgern für angemessen?
* Glauben Sie, dass eine solche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
* Könnten Sie die Zustimmung für ein solches Gesetz mit Ihrem eigenen Gewissen vereinbaren?

Ich freue mich auf Ihre Antwort,

Mit freundlichen Grüßen - Silvan Heintze

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