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Frage von Michael S. •

Frage an Andrea Nahles von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles

Das Unrecht ist zwar schon Jahre her, es trifft mich aber jetzt mit voller Härte. Das Unrecht besteht aus zwei Teilen: Einerseits habe ich meine Altervorsorge unter anderen Bedingungen gestartet als sie jetzt versteuert und verbeitragt wird, zum anderen geht mit der jetzigen gesetzlichen Regelung jede Verhältnismäßigkeit über Bord.

Sowohl meine Direktversicherung als auch die Betriebliche Altervorsorge wurden weit vor dem Jahre 2003 gestartet. Heute werden mir ca. 40% dieser Versorgungsleistung abgezweigt, ca. 18% für die SV und ca. 22 % für den Steuersäckel.

Einkünfte aus Kapitalerträgen unterliegen nur der Steuer und sind bei 25% gedeckelt. Meine private Altersicherung unterliegt einem massiven Abzügen. Diesen kann ich nur zum Teil durch mein vorzeitiges Ableben entgehen.

Eine Änderung dieser schreienden Ungerechtigkeit aus Kanzler Schröders Zeiten ist zwingend geboten. Ich gehe davon aus, dass Sie als Verantwortliche an entscheidender Stelle dafür Sorge tragen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Sparn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sparn,

bis 2004 waren nur Versorgungsbezüge, die monatlich ausgezahlt wurden, beitragspflichtig (mit dem ermäßigten/halben Beitragssatz). Versorgungsbezüge, die am Vertragsende als Einmalzahlung ausgezahlt wurden, waren beitragsfrei. Mit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 ist diese Ungleichbehandlung aufgehoben worden. Seitdem müssen BetriebsrentnerInnen allerdings den vollen Krankenkassenbeitrag leisten – soweit die bAV-Leistung höher als die Mindestbemessungsgrundlage ist (1/20 der Bezugsgröße, derzeit 152,25 Euro monatlich). Problematisch ist dabei besonders, dass diese Regelung ohne Bestandsschutz eingeführt wurde. Damit gibt es Betroffene, die sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase Sozialbeiträge entrichten mussten und müssen. Hinzu kommt, dass auf die Betriebsrenten mit ca. 18 Prozent der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse fällig wird. Damit ist nicht nur Vertrauen in die Gesetzgebung verloren gegangen (fehlender Bestandsschutz), sondern es macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv. Unser Ziel ist daher, genau wie bei der gesetzlichen Rente, der halbe Krankenkassenbeitrag. Als Zwischenschritt schlagen wir einen echten Freibetrag anstatt einer – wie bisher gültigen – Freigrenze vor. Davon würde ein Großteil der Betriebsrentnerinnen und -rentner profitieren.

Beste Grüße
Andrea Nahles