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Frage von Joachim L. •

Frage an Andrea Nahles von Joachim L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Warum müssen Zeitvermittlungs Firmen keinen Branchenüblichen Tariflohn zahlen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

derzeit gilt in der Leiharbeit ein eigener Tarifvertrag zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und dem DGB sowie ein eigener Mindestlohn. Das Schwierige an der Zeitarbeit ist gerade, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unterschiedlichsten Branchen eingesetzt werden, oftmals auch in Bereichen ohne Branchentarifverträge oder geringerer Tarifbindung. Daher ist der Vorteil dieser Regelung, dass dadurch eine Mindestsicherung für die Beschäftigten erreicht wird.

Das ist aber natürlich noch lange kein guter Lohn. Deswegen habe ich in dieser Legislatur für die Einführung des sogenannten Equal-Pay-Prinzips gekämpft. Das bedeutet: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Seit dem 1.4.2017 gilt daher nach neun Monaten, dass ein Leiharbeiter oder eine Leiharbeiterin genauso bezahlt werden muss, wie die Stammkraft in einem Unternehmen. Das ist eine deutliche Verbesserung, aber lange nicht genug. Als SPD fordern wir schon lange die gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag. Das haben CDU/CSU aber in dieser Koalition verhindert.

Beste Grüße
Andrea Nahles