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Andrea Lindholz
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Frage von Heike R. •

Frage an Andrea Lindholz von Heike R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lindholz,
ich lese : ...EU-weit weniger Flüchtlinge Die meisten stellen Asylantrag in Deutschland...
quelle: https://www.n-tv.de/politik/Die-meisten-stellen-Asylantrag-in-Deutschland-article21104105.html

Schieben die EU Mitgliedsländer noch immer die Asylanten durch, damit sie in Deutschland, dem Land der höchsten Sozialleistungen, Asylantrag stellen können? Müssen diese nicht Asyl beantragen, wo sie EU Boden betreten? Wieso führt die Bundespolizei nicht Ihren Auftrag aus und verhindert illegalen Grenzübertritt???
Gibt es eigentlich diesbezüglich persönlich Verantwortliche, die Ihrer Verantwortung nicht gerecht werden (wollen/dürfen)?
Verheimlicht uns die Merkeladministration da etwas?
Wielange noch sollen wir auf Merkels Versprechen einer gerechten Aufteilung warten???? Muss die AFD noch mehr erstarken?

Mit freundlichem Gruß
H. R.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

besten Dank für Ihre Fragen, auf die ich gerne kurz eingehe.

Nein, die Bundesregierung verheimlicht die Asylzahlen gerade eben nicht. Genau deshalb sind die Zahlen ja öffentlich und für jeden einsehbar. Zahlreiche weitere interessante Zahlen finden Sie im Übrigen auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/statistiken-node.html

Darunter zum Beispiel auch den Hinweis in der Broschüre "Bundesamt in Zahlen 2018", dass von den 161.000 Asylerstanträgen, die in Deutschland im Jahr 2018 gestellt wurden, über 32.000 (ca. 20%) auf Kinder unter einem Jahr entfallen, die in Deutschland geboren wurden. Fest steht, dass die Asylmigration dank unserer umfangreichen Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene stark zurückgegangen sind. Natürlich ist es aber auch kein Geheimnis, dass weiterhin Asylbewerber nach Deutschland kommen. Das BAMF und das Bundesinnenministerium informieren darüber ausführlich und regelmäßig. Fest steht auch, dass Deutschland eine humanitäre Verantwortung hat und dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten gerecht wird. Unser Ziel ist es, Humanität und Ordnung innerhalb der begrenzten Kapazitäten Deutschlands miteinander zu vereinbaren.

Wie Sie zutreffend anmerken, ist Deutschland für einen erheblichen Teil der Asylbewerber nach geltendem EU-Asylrecht nicht zuständig, z.B. weil die Betroffenen bereits einen Asylantrag in einem anderen Land gestellt haben oder bereits Schutz gewährt bekommen haben. Es gibt ein Recht auf Schutz, aber kein Recht auf freie Wahl des Ziellandes. Daher wollen wir diese sog. Sekundärmigration noch stärker zurückdrängen. Daran arbeiten wir mit Erfolg, wie auch die o.g. rückläufigen Zahlen zeigen. Zuletzt haben wir am 06. Juni 2019 mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz u.a. beschlossen, dass die Leistungen für sog. Dublin-Fälle massiv gekürzt werden. Wer bereits in einem anderen Land Schutz erhalten hat, erhält künftig nur noch 2 Wochen Übergangsleistungen und das Rückreiseticket. Für alle anderen Dublin-Fälle werden die Leistungen auf das "physische Existenzminimum" reduziert. Damit sind wir an die verfassungsrechtlich mögliche Grenze gegangen. (vgl. BVerfG-Urteil vom 18. Juli 2012)

In diesem Sinne haben CSU und CDU auf nationaler Ebene im Asylbereich umfassend geliefert. Es ist nun dringend an der Zeit, dass endlich auch die EU-Staaten sich auf eine Reform des europäischen Asylsystems verständigen. Andernfalls bleiben für uns auf nationaler Ebene auch Zurückweisungen an der Grenze als "ultima ratio" eine Option. Darauf hat auch die CDU-Vorsitzende ausdrücklich hingewiesen. Angesichts der stark rückläufigen Tendenz wäre eine solche Maßnahme aktuell aber unverhältnismäßig.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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