André Trepoll an der Elbe
André Trepoll
CDU
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Frage von Matthias L. •

Frage an André Trepoll von Matthias L. bezüglich Recht

Hamburger Stragvollzug
Gesetzesvorlage verletzt Persönlichkeitsrechte

Sehr geehrter Herr Trepoll,
zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes ist mir aufgefallen, das der Abschnitt 5 zum Datenschutz einige Unzulässigkeiten besitzt.
Insbesondere die Beobachtung mit Videotechnik in Hafträumen in § 120 Absatz 3 Satz 2 dürfte mit Sicherheit unzulässig sein!!!
Hier soll es gestattet werden, die Schlafräume (Haft räume) Tag und Nacht durch videotechnik zu Beobachten?!
Auch eine versteckte Videotechnik ist vom Datenschutz her generell unzulässig Beide Punkte finde ich im Gesetzentwurf in § 120 Abs.3 vor!
Eine derartige Überwachung verletzt die Persönlichkeitsrechte der Insassen.
Es ist nicht richtig, wenn der Gesetzgeber gegen geltendes Grundrecht (die Menschenwürde) verstößt.
Was sagt der Datenschutzbeauftrage, Herrn Lubomierski der sich hier gut auskennt?
Ich frage an, ob Sie wegen den Bedenken der Persönlichkeitsrechte hier auf die unzulässigen Abschnitte in der Gesetzesvorlage eingehen können?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer

André Trepoll an der Elbe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Latteyer,

bei der gestrigen Expertenanhörung im Rechtsausschuss zu diesem Thema wurde auch Ihr Anliegen besprochen. Der Datenschutzbeauftragte äußerte sich ähnlich wie Sie es getan haben. Nun werden wir noch die Senatsbefragung abwarten und dann entscheiden wie wir weiter vorgehen. Dabei werden die von Ihnen angemahnten Fragen eine wichtige Rolle spielen.

Viele Grüße

Ihr
André Trepoll MdHB

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