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André Berghegger
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Frage von Gerhard B. •

Frage an André Berghegger von Gerhard B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Berghegger,

am 23. Mai war der Tag des Grundgesetzes. Dieses Jahr fällt dieser Gedenktag ausgerechnet in den Zeitraum, in dem ein ganz massiver Eingriff in unser Grundgesetz geplant ist.

Sie sollen am 1. Juni über eine große Grundgesetzänderung abstimmen: insgesamt 13 Änderungen! Ich bin kein Verfassungsrechtler/keine Verfassungsrechtlerin, sondern ein einfacher Bürger und Steuerzahler. Aber ich kann auch so verstehen: Das wird eine Privatisierung! Geht diese Grundgesetzänderung durch, kommt die Privatisierung der Autobahnen. Die entscheidende Passage lautet immer noch: „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“

Ich will diese Grundgesetzänderung nicht! Sagen Sie in der Abstimmung "Nein" zur Autobahnprivatisierung.
Ergänzend noch eine Frage (sofern sie doch mit Ja stimmen): Warum müssen wir (Steuerzahler) eine Maut/Nutzungsgebühr etc. für private Finanzkonzerne (ca. 4 - 6% pa) "garantieren" (über entspr. langjährige Verträge u.a.!!!) wo wir als Staat z. Zt. mit 0,00 % (oder sogar mit Minuszinsen) finanzieren können??

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Brinkmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brinkmann,
Straßen, Schienen und Wasserwege bleiben in staatlichem Eigentum. Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass das Eigentum des Bundes an den Autobahnen als solchen und auch an der künftigen Gesellschaft unveräußerlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger