Portrait von André Berghegger
André Berghegger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil André Berghegger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernd S. •

Frage an André Berghegger von Bernd S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. André Berghegger

Wie stehen Sie
- zur Einschränkung des Bargeldverkehrs
- Abschaffung des 500 € Scheins
- Reduzierung des privaten Bargeldvermögens
- Kontrolle des Konsumverhalten der Bürger

mit freundlichen Grüßen

Berns Schröder

Portrait von André Berghegger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch. Gerne erläutere ich Ihnen zur öffentlich geführten Diskussion über Geldwäschekriminalität, Terrorismusfinanzierung und Bargeldgrenzen meine Position.

Zunächst möchte ich auf ein in der öffentlichen Debatte oft wiederholtes Missverständnis hinweisen: Einen Vorschlag, das Bargeld abzuschaffen, hat es weder vom Bundesfinanzministerium noch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegeben. Bargeld wird es auch weiterhin geben und jeder soll weiterhin Bargeld in unbegrenzter Höhe besitzen dürfen.

Die Frage, in welcher Stückelung die Euro-Zahlungsmittel grundsätzlich in den Umlauf gebracht werden, ist allein von der Europäischen Zentralbank bzw. von den nationalen Notenbanken zu entscheiden. Am 4. Mai 2016 hat die Europäische Zentralbank entschieden, die Herstellung der 500 Euro-Banknote dauerhaft einzustellen. Damit hat der EZB-Rat Bedenken Rechnung getragen, dass diese Banknote illegalen Aktivitäten Vorschub leisten könnte. Die Ausgabe des 500 Euro-Scheins soll gegen Ende des Jahres 2018 mit der geplanten Einführung der 100 Euro- und 200 Euro-Banknoten der Europa-Serie eingestellt werden. Der 500 Euro-Schein wird aber seinen Wert auf Dauer behalten: Er kann unbefristet bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems umgetauscht werden.

Hintergrund der öffentlichen Debatte ist eine Studie der Universität Halle-Wittenberg zum Umfang der Geldwäschekriminalität in Deutschland. Handlungsempfehlungen dieser Studie sind die stärkere Kontrolle von Treuhand- und Anderkonten, die bessere Aufklärung der betroffenen Unternehmen, die weitere Sensibilisierung der Finanzbehörden sowie die Begrenzung von Bargeldzahlungen. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin auf europäischer Ebene angeregt, die Einführung einer europaweit einheitlichen Obergrenze für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen von Unternehmen mit Bargeld zu prüfen.

Wir müssen darüber diskutieren, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung geeignet sind. Für die Union steht eine Bargeldobergrenze dabei nicht an erster Stelle. Vielmehr wollen wir, dass die Menschen auch weiterhin mit ihrem angesparten Geld normale Investitionen und Dienstleistungen wie z. B. eine Küche, ein gebrauchtes Auto oder einen Hotelaufenthalt bar bezahlen können. Eine Kriminalisierung des Konsumverhaltens breiter Bevölkerungsschichten lehnen wir ausdrücklich ab.

Eine Erkenntnis der Studie ist allerdings auch, dass bei bestimmten Bargeldzahlungen ein erhebliches Geldwäscherisiko besteht. Insofern werden wir Bareinzahlungen auf Treuhandkonten von Rechtsanwälten oder Barzahlungen für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen ergebnisoffen diskutieren. Hierbei werden wir den Kampf gegen organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus auf der einen Seite und einen problemlosen Zahlungsverkehr andererseits genau abwägen müssen, insbesondere da es in den meisten europäischen Ländern teilweise sehr geringe Bargeldobergrenzen gibt und Deutschland aus Sicht unserer europäischen Nachbarn nicht genug gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tut.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

André Berghegger