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André Berghegger
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Frage von Enrico S. •

Frage an André Berghegger von Enrico S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr. André Bergehegger,

am 10.09.2015 hat der Finanzausschuss des Bundesrat gegen den Willen des Bundesfinanzministerium dem Verkauf des bundeseigenen, sogenannten Dragonerareals in Berlin Kreuzberg mit starker Mehrheit nicht zugestimmt. Die Öffentlichkeit geht nun davon aus, dass die Privatisierung verhindert worden ist, es wurde ausgiebig in der Tagespresse berichtet.

Trotz dieser eindeutigen Entscheidung, gab es im Nachgang dieser eindeutigen Bundesratsentscheidung einen weiteren Versuch des Bundesfinanzministeriums den Verkauf des Dragonerareal in den Nachtragshaushalt für 2015 einzustellen. Also die Entscheidung des Bundesrat durch den Bundestag zu umgehen.

Wir fragen Sie als Berichterstatter der CDU im Haushaltsausschuss des Bundestages nun an dieser Stelle:

1. Können Sie ausschließen, dass es ein weiteren Versuch des Bundesfinanzministerium geben wird den Verkauf in den Haushalt für 2016 aufzunehmen?

2. Und, werden Sie / ihre Partei diesen Versuch mittragen?

3. Werden Sie die Entscheidung des Finanzausschuss Bundesrat respektieren?

4. Sind Sie der Meinung, dass die Öffentlichkeit sich auf die eindeutige Entscheidung des Finanzausschuss des Bundesrat vom 10.10.2015 verlassen können sollte?

Wir hoffen auf eine schnelle Bearbeitung dieser Fragen, denn nach unserem Kenntnisstand arbeitet das Bundesfinanzministerium gerade an der Vorlage zum Haushaltsplan 2016 für den Haushaltsausschuss. Diese Vorlage sollte am Ende dieser Woche vorliegen. Spätestens dann sollte die Öffentlichkeit doch Klarheit über die Position Ihrer Partei haben und auch über die Position des durch ihre Partei geführten Bundesfinanzministeriums.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Schönberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schönberg,

vielen Dank für Ihre Fragen zum sogenannten „Dragoner-Areal“ in Berlin. Darauf kann ich Ihnen wie folgt antworten:

Zu 1:
Die Bundesregierung beabsichtigt laut Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen nicht, einen Antrag zur Aufnahme einer Regelung über den Verkauf des Dragoner-Areals in den Bundeshaushalt 2016 zu stellen. Dies war im Übrigen auch für den 2. Nachtrag zum Haushalt 2015 nicht der Fall.

Zu 2-4:
Die Beantwortung dieser Einzelfragen erübrigt sich angesichts meiner obigen Antwort zu Ihrer ersten Frage.

Wir müssen nun die weiteren Gespräche zwischen den Beteiligten abwarten. Meiner Beobachtung nach besteht darüber Einigkeit, dass es sich bei dem Dragoner-Areal um eine Liegenschaft mit großem Potential für eine positive Stadtentwicklung handelt. Die Beteiligten werden sich daher mit viel Einsatz darum bemühen, ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Konzept für die Nutzung der Fläche zu entwickeln.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger