Portrait von André Berghegger
André Berghegger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil André Berghegger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kevin W. •

Frage an André Berghegger von Kevin W. bezüglich Verbraucherschutz

Guten morgen herr berghegger,

Ein thema, welches viele interessiert und erregt, ist die zwangsabgabe für die öffentlichen medien.

Wie stehen sie zu dem thema?
Auf welcher rechtsgrundlage ist diese abgabe überhaupt möglich?
Warum greift die politik hier nicht ein?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von André Berghegger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Witte,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Rundfunkgebühr.

Rundfunkpolitik fällt in Deutschland in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund hat hier keine gesetzgeberischen Kompetenzen, weshalb ich Ihnen in dieser Angelegenheit rate, sich auch an Ihren Ministerpräsidenten oder Landtagsabgeordneten zu wenden. Dennoch werde ich im Folgenden gerne auf Ihre Fragen eingehen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut. Die Sender sind als beitragsfinanzierte Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet worden. Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes konkretisiert. So wurde in mehreren Urteilen die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klargestellt, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags definiert und die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsferne Finanzierung bestätigt.

Aus dem Gebot der Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland folgt, dass die Sender nicht direkt durch Steuern finanziert werden sollen, wie es bei einem echten staatlichen Rundfunk der Fall wäre. Stattdessen finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, durch Rundfunkgebühren. Diese Rundfunkgebühren muss jeder Privathaushalt monatlich über den Rundfunkbeitrag entrichten.

Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Beitrages bildet der sogenannte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der zwischen allen 16 deutschen Bundesländern vereinbart worden ist. Er ist in seiner aktuellen Form am 1.1.2013 in Kraft getreten. Ergänzend dazu haben die Bundesländer den sogenannten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geschlossen. In der seit dem 1.4.2015 aktuell gültigen Fassung ist unter anderem die Höhe des Rundfunkbeitrages von derzeit 17,50 Euro im Monat festgelegt.

Das frühere gerätebezogene Gebührenmodell war nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund haben sich die Bundesländer für die Einführung der nun bestehenden geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden. Dies führte zum Wegfall der oft als störend empfundenen Haushaltsbesuche der GEZ-Mitarbeiter, da nun unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung ein Pauschalbetrag je Haushalt zu entrichten ist. Diese veränderte Form der Erfassung der Beitragspflichtigen hat zu einer Steigerung des Beitragsaufkommens geführt. Vor diesem Hintergrund hat die Ministerpräsidentenkonferenz im März 2014 eine Senkung des monatlichen Beitrags von zuvor 17,98 Euro auf die nun bestehende Höhe beschlossen.

Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss. Dies ist auch von der Rechtsprechung bestätigt worden. Im Mai 2014 haben beispielsweise der rheinland-pfälzische und der bayerische Verfassungsgerichtshof ähnlich gelagerte Klagen von Unternehmen abgewiesen und die Gebühr für das öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehangebot als verfassungsgemäß eingestuft.

Die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist deshalb die Rundfunkgebühr. Durch sie ist eine weiterhin professionelle publizistische Arbeit gewährleistet.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger