Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Hubert S. •

Frage an Alois Gerig von Hubert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum stimmtem Sie 2x für die Privatisierung des Wassers, obwohl Sie im Zusammenhang mit Fracking den hohen Wert des öffentlichen Guts Wasser offensichtlich erkannt haben?

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmieg,

vielen Dank für Ihre Email vom 31. März 2013. Die von Ihnen angesprochenen Anträge beziehen sich auf die Pläne der Europäischen Kommission zur Neuregelung der sogenannten Konzessionsrichtlinie. Bei beiden Anträgen handelte es sich allerdings um rein populistische Maßnahmen der Opposition, was bei genauerer inhaltlicher Befassung auch für jeden erkennbar war. Diese Anträge basieren teilweise auf veralteten Sachständen, teilweise schlichtweg auf unwahren Behauptungen.

Selbstverständlich ist der Zugang zu Wasser Menschenrecht, das wurde übrigens bereits von den Vereinten Nationen erklärt, die Bundesrepublik Deutschland hat dieser Resolution 2010 zugestimmt. Dazu bedarf es also keines Antrags einer Bundestagsfraktion, zumal Inhalt und Bezeichnung des Antrags nicht übereinstimmten und damit eher für die Verunsicherung der Bürger gesorgt haben

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus und haben uns erfolgreich für erhebliche Verbesserungen bei der EU-Konzessionsrichtlinie zur öffentlichen Wasserversorgung eingesetzt. Die von vielen Menschen befürchtete „Privatisierung“ der Wasserversorgung ist vom Tisch.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies gilt in besonderem Maße für die Wasserversorgung. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung ist auf erhebliche öffentliche Kritik gestoßen. Sie hätte die Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt und bewährte, gewachsene Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland gefährdet.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus der der EU- Konzessions-Richtlinie ausgenommen bleibt.

Der Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat Ende Februar in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Eingangsformel der Richtlinie soll klargestellt werden, dass Wasser ein öffentliches Gut ist und Ziel der Richtlinie nicht die Privatisierung der Wasserversorgung ist.

Insbesondere hat Kommissar Barnier angekündigt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dies dürfte in den ganz überwiegenden Fällen nicht der Fall sein. 100% kommunale Versorgungsstrukturen bleiben vom Anwendungsbereich der Richtlinie ohnehin ausgenommen. Zudem sollen die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Festzuhalten ist, dass der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ein Schritt in die richtige Richtung ist, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Alois Gerig