Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Reinhard W. •

Frage an Alois Gerig von Reinhard W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Gerig,

in der Rhein-Neckar-Zeitung habe ich gestern gelesen, die Fraktionen von CDU und FDP forderten noch bis Ende dieses Monats einen Gesetzesvorschlag für eine Regelung der Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten. Dabei geht es um das "Fracking", das nach den bisher vorliegenden Informationen unkalkulierbare Risiken birgt mit Langzeitfolgen, die möglicherweise der Atomenergie vergleichbar sind.

Welche Position haben Sie zu diesem Thema?

In Ihrer Antwort aus dem März 2011 zur - leider immer noch nicht ratifizierten - UN-Konvention gegen Korruption haben Sie darauf hingewiesen, wie wichtig eine durchdachte und juristisch saubere Gesetzgebung ist.

Können Sie sich als Vertreter unseres Wahlkreises dafür einsetzen, dass dies nun auch beim Thema Gasförderung beherzigt wird und nicht unter dem Druck der Unternehmen, die daran verdienen wollen, Fakten geschaffen werden, wie zum Beispiel in der Schachtanlage Asse beim gescheiterten Versuch, Atommüll endzulagern?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Wenig

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wenig,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de zum Thema „Fracking“.
Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung.

Der Schutz der Umwelt sowie der Menschen und Tiere genießt grundsätzlich höchste Priorität und darf unter keinen Umständen gefährdet werden, auch wenn hieraus ein Teilnutzen gezogen werden könnte.

Hiermit einher geht die Reinhaltung des Trinkwassers, so dass ein generelles Verbot der „Fracking“-Technik in Wasserschutzgebieten, Trinkwasser- sowie Thermalwassergebieten selbstverständlich ist. Selbst die Anwendung in Grenzgebieten zu solchen Schutzzonen ist nicht bedenkenlos.

Der, wie in Ihrer Mail bereits geforderte, juristische Rahmen soll durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gesteckt werden. In diesem soll nicht nur das oben angesprochene Verbot, sondern darüber hinaus auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung in jedem individuellen Fall verankert werden. Das heißt, dass jeder Antrag zur Anwendung der „Fracking“-Technik genau auf seine Folgen und Auswirkungen auf die Umwelt untersucht wird und zudem nur dann stattgegeben wird, sollte die zuständige Wasserschutzbehörde zustimmen.

Durch solch strikte Auflagen wird gewährleistet, dass der Schutz unserer Umwelt weiterhin gesichert ist und wir auch in Zukunft ohne Bedenken und Risiken unser sauberes Trinkwasser genießen können. Zudem bietet diese klare Regelung keinerlei Möglichkeit für Unternehmen Ihre Interessen durchzusetzen und gegen den Willen der Bevölkerung die „Fracking“-Technik anzuwenden. Ohnehin gilt es zu betonen, dass die strengen Auflagen dazu führen werden, dass es auf absehbare Zeit in Deutschland keinen Anwendungsfall von „Fracking“ geben wird.

Dennoch gilt es zu betonen, dass Erdgas gerade in Hinblick auf die Zukunft als Energiequelle unersetzlich ist und man der Forschung Zeit einräumen muss, um adäquate Fördertechniken, die zudem umweltfreundlich sind, zu erschließen.
Ich hoffe, dass ich hiermit Ihre Anfrage ausreichend beantwortet habe und Ihre Bedenken bezüglich dieses Themas ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Alois Gerig