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Frage von Christine H. •

Frage an Alfred Sauter von Christine H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Warum wird den Muslimen gestattet, die Tiere zu schächten. Es werden den wehrlosen Schäfchen, Lämmer usw. unsägliche Schmerzen zugefügt, weil die Nervenstränge nicht durchtrennt werden und sie quasi bei lebendigen Leib ausbluten müssen. Warum gilt hier das dt. Tierschutzgesetz nicht!!! Die Ausrede von Religionsfreiheit ist wohl nicht gegeben, weil Tierquälereien nichts mit Religion zu tun hat und so grausame Traditionen sollten wir bei aller Toleranz in unserem christlichen Bayernland unter keinen Umständen dulden.
Ich bitte sie um ihre Stellungsnahme.

Mit freundlichem Gruß
Hirsch Christine

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hirsch,

grundsätzlich ist das betäubungslose Schlachten nach dem Tierschutzgesetz verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. Aus rechtlichen Gründen hat die Abwägung vor diesem Hintergrund so zu erfolgen, dass beide Verfassungsgüter bestmöglich zur Geltung kommen. Die Bundesregierung hat dazu schon verfassungsrechtliche Prüfungen vorgenommen. Zudem gibt es höchstrichterliche Beschlüsse, an denen Bürger und Politik nicht vorbei kommen. So hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass auch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegensteht.

Verschiedene gesetzliche Initiativen für Verschärfungen, vor allem des Landes Hessen, aber auch aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sind nach Prüfung der verfassungsmäßigen Hürden durch das Bundesministerium der Justiz nicht weiter verfolgt worden. Es wäre dem Anliegen nicht gedient, wenn ein Gesetz erlassen würde, das einer Prüfung vor Gericht nicht standhalten würde und stattdessen öffentlichkeitswirksam verworfen werden müsste.

Da es angesichts der Verfassungslage nicht möglich ist, zu einem Verbot des Schächtens zu kommen, setzt sich die CSU dafür ein, dass Ausnahmeregelungen nur sehr restriktiv erteilt werden und befürwortet den Dialog mit den muslimischen und jüdischen Glaubensvertretern. Es wäre erfreulich, wenn zum Beispiel neuere Verfahren, wie die Elektrokurzzeitbetäubung, akzeptiert würden.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Sauter, MdL