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Alexander Ulrich
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Frage von Martin B. •

Frage an Alexander Ulrich von Martin B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Ulrich!
Ich wende mich an Sie mit elementaren Fragestellungen zum Versorgungsausgleich. Ich bitte Sie vorab, dass Sie mir auf meine Fragen nicht nur pauschale Hinweise, z.B. „der Versorgungsausgleich baue auf Solidaritäts- und Versicherungsprinzip auf“ oder „Er sei insgesamt kostenneutral!“ geben.

Meine Fragen:
Wie viel nehmen Staat und Versorgungsträger jährlich durch Versorgungsausgleichsabzug ein und wieviel zahlen Sie aus?

Was macht der Staat und Versorgungsträger mit diesen Einnahmen?

Warum gibt es keine automatische Pflicht für die Sozialversicherungen, im Falle des Todes des Leistungsberechtigten im Versorgungsausgleich den Leistungsverpflichteten zu informieren. Wird ein Antrag auf Einstellung des Versorgungsausgleichs durch den Leistungsverpflichteten bei Vorliegen der Voraussetzungen gestellt, wird der Abzug nur ab Zeitpunkt des Antrags eingestellt und nicht rückwirkend zurückerstattet.

Warum muss ich als ehemaliger Berufssoldat auf Grund der Besonderen Altersgrenze bei Anwendung der zeitratierten Berechnungsmethode monatlich mindestens 5% mehr im Versorgungsausgleich bezahlen als vergleichbare Beamte bei Anwendung der Altersgrenze müssen und das noch 5 Jahre länger als dieser Personenkreis?

Warum werden mir als aus „Strukturgründen“ aus der Bundeswehr entlassener „Struktursoldat“ die Vorteile des Attraktivitätssteigerungsgesetzes mit dem Aussetzen des Abzugs des Versorgungsausgleichs bis zum Erreichen der Besonderen Altersgrenze vorenthalten?

Warum bin ich als „Struktursoldat“, der seit den 90er Jahren mit meiner Familie die Last ständiger Umstrukturierungen der Bundeswehr mit Standortauflösungen und Versetzungen getragen hat, ab 2012 die Bundeswehr auf Wunsch und Betreiben des Dienstherrn verlassen hat nun ab 2015 nicht mehr in der Zielgruppe der Verbesserung der Soldatenversorgung gehört?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Brohl

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