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Alexander Throm
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Frage von Jan K. •

Frage an Alexander Throm von Jan K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo,

wie kommt es, dass es zugelassen wird in einem Gesetz / einer Abstimmung zur Förderung der Elektromobilität, in einem Nebensatz eine Besteuerung von privaten Investoren eingeführt wird, die im Ergebnis zu einer höheren Besteuerung führt als Einnahmen verbucht wurden?

Das erscheint mir ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetzesaenderung-hat-fuer-den-privatanleger-katastrophale-folgen,8008615#comment-5033725

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.

Die von Ihnen angesprochene Berücksichtigung von Verlusten bei Privatanlegern war auch Thema bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 in nationales Recht mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“. Der betreffende § 20 Abs. 6 EStG sollte ursprünglich im Elektromobilitätsgesetz (JStG2019) ergänzt werden, wurde aber dort nach wochenlangen zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD herausgenommen. Die SPD wollte sogar im Rahmen des Jahressteuergesetz 2019 eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste. Dies konnten wir verhindern.

Um es zu betonen: Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprechen uns grundsätzlich gegen Substanzbesteuerungen aus und haben dies auch in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner deutlich gemacht. Eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten – unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust – halten wir weiterhin für sachgerecht, mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden. Unser Koalitionspartner wollte Totalverluste steuerlich überhaupt nicht anerkennen und bestand zunächst rigoros auf einem Nichtanwendungsgesetz zur neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. Mit der Regelung sind wir zwar auch nicht zufrieden, aber sie ist dank der Hartnäckigkeit der Unionsfraktion besser als die bisherige Verwaltungsauffassung und auch besser als das Vorhaben des Bundesfinanzministers, die steuerliche Anerkennung von Totalverlusten vollständig auszuhebeln.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Throm MdB

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