Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.
Geradezu grotesk finde ich, dass die Bundesregierung Cannabis legalisiert, das sie als gefährlich erkannt hat und zugleich die Werbung für Süßigkeiten und fette Lebensmittel weitgehend verbietet.
So ließe sich jeder Unbequeme oder zu Erfolgreiche aus dem Weg räumen, zufälligerweise bei den Medien seit vielen Jahren bekannten Vorwürfen fünf Wochen vor der Wahl und ohne Möglichkeit , dies je wieder zu reparieren
Aus dem Dilemma findet das Recht tatsächlich nur schwer einen Ausweg.
Die Antworten zu Ihren Fragen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den Medien.
Erfolgversprechender wäre aus meiner Sicht ein Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Einen solchen Antrag würde ich begrüßen. Aber auch hierfür sind antragsberechtigt allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.