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Alexander Hoffmann
CSU
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Frage von Karin H. •

Frage an Alexander Hoffmann von Karin H.

Sehr geehrter Herr Hoffmann

wie ist Ihre Position zum Thema Frackingverbot in Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen

Karin Hartmann-Neudek
Robert Neudek

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hartmann-Neudek,
sehr geehrter Herr Neudek,

gerne nehme ich Ihre Anfrage zum Anlass, Sie zum Thema Fracking detailliert und sachlich zu informieren.

Die unionsgeführte Koalition will Fracking weitgehend verbieten. Die Bundesregierung hat hierfür zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesbergrechts vorgelegt, die wir Anfang Mai erstmals im Bundestag beraten haben. Das Kabinett hatte zuvor ein Regelungspaket beschlossen, um Verfahren der Fracking-Technologie in Zukunft erheblich einzuschränken und nur noch zu wissenschaftlich begleiteten Erprobungsmaßnahmen unter sehr strengen Voraussetzungen zuzulassen. Von einem "Fracking-Ermöglichungsgesetz", wie Kritiker behaupten, kann wirklich keine Rede sein, im Gegenteil.

Momentan ist unkonventionelles genauso wie konventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist Fracking nicht einmal in Natur- oder Wasserschutzgebieten durchgehend verboten - auch das wird nun grundlegend geändert.

Das konventionelle Fracking-Verfahren wird in Deutschland bereits seit 1961 angewandt, ohne dass es beim Frack-Vorgang selbst Probleme gegeben hat. Die Technologie ist im Grunde erprobt. Fracking ist nach aktueller Rechtslage uneingeschränkt in jeder Gesteinsart möglich. Derzeit gibt es lediglich eine Art freiwilliges Moratorium. Fracking-Genehmigungen werden nicht mehr erteilt und beantragende Wirtschaftsunternehmen gehen hiergegen bis auf weiteres auch nicht gerichtlich vor. Ein vollständiges Verbot von Fracking ist juristisch und rechtsstaatlich nicht möglich, zumal Fracking zur Kaltglasgewinnung oder zur Erschließung von Heilquellen weiterhin möglich sein muss.
Dem vom Kabinett verabschiedeten Regelungspaket liegt zugrunde, dass wir zwischen der Erdgasförderung im Sandgestein, bei der das sogenannte "konventionelle Fracking" eingesetzt wird, und dem "unkonventionellen Fracking" im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein differenzieren. Klar ist, dass das Fracking-Verbot oberhalb von 3.000 Metern Tiefe unbefristet gelten soll. Die aktuelle Überlegung sieht vor, dass ab 2018 das kommerzielle Fracking zu Probezwecken im Schiefer- und Kohleflözgestein nur dann möglich ist, wenn...

1. eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantrag­ten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert;

2. das Umweltbundesamt die eingesetzte Flüssigkeit freigibt (denkbar bei maximal Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, das heißt schwach wassergefährdend wie zum Beispiel Streusalz); und

3. alle übrigen erforderlichen öffentlich-rechtliche Genehmigungen vorliegen.

Die tatsächliche Geneh­migung bleibt in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer lehnt die Schiefergasförderung hierzulande eindeutig ab. Bereits im April 2014 hat Seehofer klargestellt: "In Bayern wird es Fracking nicht geben. Es bleibt dabei, was ich der Bevölkerung versprochen habe."

Bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung ist Fracking - insbesondere bei der Schiefergasförderung - eine Technologie mit erheblichem Risikopotenzial. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Wir als CSU haben große Bedenken gegen jegliche Form von Fracking. Das Risiko, das durch die Anwendung von Fracking, so wie es in den USA betrieben wird, bestünde, steht nämlich in keiner vernünftigen Relation zu den wirtschaftlichen Vorteilen. Ich möchte betonen, dass wir die Sorgen der Bevölkerung auch beim Thema Fracking wirklich sehr ernst nehmen. Der Schutz der Gesundheit und unseres Trinkwassers stehen an erster Stelle und haben absolute Priorität!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alexander Hoffmann, MdB

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