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Alexander Funk
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Frage von Susanne D. •

Frage an Alexander Funk von Susanne D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Funk,
mich treibt folgendes um:

(Berichterstattung der SZ vom 11.04.2013 über das Shisha-Schiff in Saarbrücken)

In Saarbrücken gibt es 14 Shisha-Cafes, die ja unwidersprochen eine bestimmte Klientel ansprechen, nämlich die Wasserpfeifen-Raucher. Diesen gewährt man also das Privileg eigener gastronomischer Einrichtungen, in denen sie ungestört ihrem Laster frönen können. Übereifrige Zeitgenossen kommentieren den Artikel, bzw. die Aussagen einiger Saarbrücker gegen das Café schon mit „diskriminierenden Tendenzen“, gegen wen, dürfte ja unumstritten sein. Ich sehe in der Duldung dieser Cafés das Gegenteil, nämlich einen vorauseilenden Gehorsam, zu Vermeidung eben dieser Diskriminierungsvorwürfe. Ich persönlich habe nichts dagegen, mein Motto heißt „leben und leben lassen“. Was mich persönlich stört, ist die Ungleichbehandlung. Wer glaubt, in diesen Cafés würde kein Tabak geraucht, der glaubt auch an den Osterhasen, also ist das Verbot von Raucherkneipen die eigentliche Diskriminierung, sind doch diese Lokale als Gaststätten angemeldet. ( so der Stadtsprecher Thomas Blug, laut SZ)

Meine Forderung:

Gleiches Recht für alle,

das heißt, entweder ein Verbot der Shisha-Cafes, und übrigens auch ein totales Rauchverbot in den Spielhallen und Casinos, das ebenfalls geflissentlich übergangen wird,

oder aber, eine Freigabe für alle Gastwirte, die ein Raucherlokal betreiben wollen.

Sie erlauben mir hier, das Argument, niemand muss in ein Shisha-Cafe gehen, auch auf Raucherkneipen anzuwenden.

von Ihnen möchte ich jetzt gerne wissen, was Ihr Rechtsempfinden hier sagt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dosch,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Um es gleich zu sagen: Ihr Motto ´leben und leben lassen´ ist mir ausgesprochen sympathisch.
In meiner Zeit als Abgeordneter des Saarländischen Landtages wurde ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, das vorsah, dass in inhabergeführten Gaststätten auch geraucht werden könne, sofern der Besitzer dies erlaubt. Auf diesen Kompromiss konnten sich sowohl Kunden als auch Wirte gut einstellen.

Zu Zeiten der Jamaika-Koalition wurde diese Regelung dann allerdings wieder geändert. So mussten sogar die Wirte, die extra Raucherräume eingerichtet hatten diese wieder schließen.

Wenn Sie mich nach meinem Gerechtigkeitsempfinden dazu befragen, so kann ich klar sagen: Den einen gönne ich ihre Shisha-Pfeife ebenso wie anderen eine völlig rauchfreie Kneipe. Ich würde mir also wünschen, dass die Verantwortlichen nochmals überdenken, ob dem Nichtraucherschutz nicht auch mit anderen Regelungen gedient werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk, MdB