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Frage von Klaus Z. •

Frage an Alexander Dobrindt von Klaus Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

den Innenminister Horst Seehofer kann ich hier nicht fragen. Deshalb die Frage an Sie.

Wie die Zeitung Die Welt berichtet:
'Die Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der „Rheinischen Post“ die derzeit geltende Regel, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten“ sei.
Grundsätzlich erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde, ein zeitlich befristetes Einreiseverbot nach Deutschland. Geregelt sei dies im Paragraf 11 des Aufenthaltsgesetzes, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, darf somit eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen.
Doch gilt dem Bericht zufolge für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) vom September 2015: Diese sieht vor, von einer „Einreiseverweigerung bis auf Weiteres aus humanitären Gründen abzusehen“. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.'
https://www.welt.de/vermischtes/article176229249/Ellwangen-Bundespolizei-muss-Togoer-nach-Abschiebung-wieder-einreisen-lassen.html

stellen sich nun viele Leser in den Kommentaren die Frage: Weshalb wird von Horst Seehofer diese mündliche Anordnung nicht unverzüglich zurückgenommen?

Diese Frage stelle ich mir bei
'..1,68 Millionen Ausländer sind seit 2013 nach Deutschland eingereist und haben einen Asylantrag gestellt.' https://www.welt.de/politik/deutschland/article176223356/Ausreisepflicht-Nur-1-5-Prozent-der-neuen-Asylbewerber-sind-direkt-ausreisepflichtig.html
auch.

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