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Alexander Dobrindt
CSU
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Frage von Monika S. •

Frage an Alexander Dobrindt von Monika S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dobrindt!

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bekanntes und bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildet. Nach den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurden sehr viele GesprächspsychotherapeutInnen zu Psychotherapeuten approbiert. Zurzeit kann aber de facto in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte. Dadurch ist der Anteil der Gesprächspsychotherapeuten an der Gesamtzahl aller PsychotherapeutInen rapide gesunken, obwohl er vor dem PsychThG enorm groß war. Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Fragen: 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses)?
2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

Freundliche Grüße von Monika Schmitt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schmitt,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Versorgungsstrukturgesetz viel getan, um insbesondere Unterversorgung zu verhindern oder zu beseitigen. Ein wichtiger Bestandteil war dabei, die Bedarfsplanung entsprechend weiter zu entwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde dazu gesetzlich beauftragt.

Unser Ziel ist es, dass alle Patientinnen und Patienten die Therapie erhalten, die sie benötigen. Ist die Wirksamkeit eines Therapieverfahrens wissenschaftlich erwiesen, werden wir auch für eine sozialrechtliche Anerkennung sorgen. In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD haben wir daher beschlossen, den G-BA damit zu beauftragen, die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten. Darüber hinaus haben wir beschlossen, die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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