Frage von Alfre I. • 02.03.2024
Antwort ausstehend von Albert Stegemann CDU
Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.
Ich betrachte ein Verbotsverfahren gegen die AfD - sowohl auf Landes als auch auf Bundesebene - jedoch mit Skepsis. Scheitert ein Verfahren, wird die AfD erneut riesigen Auftrieb bekommen.
Aktuell gibt es jedoch keine Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD.