Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort von Albert Stegemann
CDU
• 10.04.2024

Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.

Was möchten Sie wissen von:
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Albert Stegemann
CDU
E-Mail-Adresse