Petitionsausschuss

Hier finden Sie alle Mitglieder des Petitionsausschusses in Nordrhein-Westfalen. Zu den Themen des Ausschusses gehören unter anderem das Bürger:innen sich mit einer Beschwerde an das Gremium wenden können. Eine Petition darf grundsätzlich jeder einreichen. Für die Formulierung gibt es keine Vorgaben. Die Petition muss allerdings schriftlich, unterschrieben und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen. Bei Sammelpetitionen genügen die Adresse und Unterschrift einer die Gruppe vertretenden Person.