Bauschutt-Deponien auf Kalirückstandshalden verhindern

Mit dem Antrag zum Abfallwirtschaftsplan vom 01.10.2019 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die niedersächsische Landesregierung auf, den Entwurf des Niedersächsischen Abfallwirtschaftsplans zu überarbeiten, sodass Bauschutt-Deponien auf Kalirückstandshalden nicht mehr zulässig sind und die Priorität auf die Sicherung von sauberem Grundwasser gesetzt wird.

Mit den Stimmen der CDU und SPD wurde der Antrag abgelehnt. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

 

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Dafür gestimmt
22
Dagegen gestimmt
102
Enthalten
9
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.

Hintergrund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Entwurf des Niedersächsischen Abfallwirtschaftsplans, in dem u.a. vorgesehen wird, Kalisalzhalden mit Bauschutt abzudecken und somit die "Entstehung salzhaltiger Haldengewässer weitestgehend zu reduzieren". Mit ihrem Antrag kritisieren die Grünen, dass Haldenabdeckungen durch Abfall und Bauschutt nicht vollständig wasserdicht wären, weshalb die Entstehung salzhaltigen Grundwassers nur verlangsamt und über einen längeren Zeitraum gestreckt würde und somit eine Herausforderung für die Umwelt darstelle.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Landesregierung auf, den Entwurf zum Niedersächsischen Abfallwirtschaftsplan dahingehend zu überarbeiten, dass Kalirückstandshalden nicht zur Entsorgung von Bauschutt und Industrieabfällen genutzt werden dürfen. Dieses Vorgehen wird zurzeit durch das geltende Bergrecht genehmigt, was durch den Antrag geändert werden soll.

Mit den Stimmen der CDU und SPD wurde der Antrag abgelehnt. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

Anmerkung der Redaktion:
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Niedersächsischen Landtages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Franktion Bündnis 90/Die Grünen eine klare Mehrheit mit "Ja" gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Da CDU und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Parlamentsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU und SPD hätten für den Antrag der Grünen gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Fraktions-Antrag.