Abschaffung von §219a Strafgesetzbuch

Die Linksfraktion fordert den Landtag auf, sich für die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen zur Streichung des § 219a StGB einzusetzen und somit auf eine ersatzlose Streichung des §219a Strafgesetzbuch hinzuwirken. In diesem Paragraphen ist geregelt, dass Ärzt*innen nicht darüber informieren dürfen, wenn sie Abtreibungen vornehmen (sog. "Werbeverbot"). Der Antrag wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt bei einer Enthaltung aus der AfD-Fraktion.

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Dafür gestimmt
10
Dagegen gestimmt
47
Enthalten
1
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 71 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Jens-Holger SchneiderJens-Holger SchneiderAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Gunter JessGunter JessAfD Nicht beteiligt
Portrait von Horst FörsterHorst FörsterAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Bert ObereinerBert ObereinerAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Mignon SchwenkeMignon SchwenkeDIE LINKE1 - Greifswald Dafür gestimmt
Portrait von Christian PegelChristian PegelSPD1 - Greifswald Dagegen gestimmt
Portrait von Nikolaus KramerNikolaus KramerAfD1 - Greifswald Dagegen gestimmt
Portrait von Egbert LiskowEgbert LiskowCDU1 - Greifswald Dagegen gestimmt
Portrait von Torsten KoplinTorsten KoplinDIE LINKE2 - Neubrandenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Manfred DachnerManfred DachnerSPD2 - Neubrandenburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia BretschneiderSylvia BretschneiderSPD3 - Neubrandenburg II Nicht beteiligt
Portrait von Ralf MuchaRalf MuchaSPD4 - Hansestadt-Rostock I Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten KolbeKarsten KolbeDIE LINKE5 - Hansestadt-Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Rainer AlbrechtRainer AlbrechtSPD5 - Hansestadt-Rostock II Dagegen gestimmt
Christel WeißigBürger für Mecklenburg-Vorpommern5 - Hansestadt-Rostock II Dagegen gestimmt
Portrait von Mathias BrodkorbMathias BrodkorbSPD6 - Hansestadt-Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Eva-Maria KrögerEva-Maria KrögerDIE LINKE6 - Hansestadt-Rostock III Dafür gestimmt
Holger Arppefraktionslos6 - Hansestadt-Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen SchulteJochen SchulteSPD7 - Hansestadt-Rostock IV Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian EhlersSebastian EhlersCDU8 - Schwerin I Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk LercheDirk LercheAfD8 - Schwerin I Enthalten
Portrait von Henning FoersterHenning FoersterDIE LINKE8 - Schwerin I Dafür gestimmt
Portrait von Erwin SelleringErwin SelleringSPD8 - Schwerin I Nicht beteiligt
Portrait von Jörg HeydornJörg HeydornSPD9 - Schwerin II Nicht beteiligt
Portrait von Tilo GundlackTilo GundlackSPD10 - Wismar Dagegen gestimmt

Der Paragraph 219a Strafgesetzbuch regelt, wie und welche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von Ärzt*innen in der Öffentlichkeit verbreitet werden dürfen. Die Linksfraktion stellt in ihrem Antrag fest, dass der Paragraph "höchst umstritten und [...] einen Widerspruch zur bestehenden Gesetzeslage" darstelle. Er sei mit der Informationsfreiheit, den Selbstbestimmungsrechten und der Würde des Menschen nicht vereinbar: "Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland seit den 1970er-Jahren unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dennoch dürfen selbst Ärztinnen und Ärzte nicht sachlich, öffentlich zugänglich über Leistungen und Möglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen informieren. Diese Widersprüche sind aufzuheben." Die Fraktion bezieht sich auf den Fall einer Gießener Ärztin, die auf ihrer Website grundlegend über Schwangerschaftsabbrüche informierte und dafür inzwischen bereits in zweiter Instanz verurteilt wurde. Als Begründung wird hier ebenjener Paragraph 219a angeführt.

Peter Ritter von der Linksfraktion bekräftigt im Parlament, dass seine Fraktion der Meinung sei, sachliche Information sei keine Werbung. Der Paragraph verbiete faktisch nicht nur das Anpreisen einer Dienstleistung, sondern selbst die Information darüber. In einer Zeit, in der in Deutschland Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sei, müsse demnach auch die Information über solche straffrei sein. Zudem werde die Würde der Frauen verletzt, sie würden in einer Zeit der Krise zusätzlich unter Druck gesetzt.

Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung, Stefanie Drese (SPD), befürwortet ebenfalls die Streichung des §219a. Die "Sanktionierung des Anbietens auch von sachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen" sei überkommen. Sie setze in der Sache auf Bundestag und Bundesregierung.

Ralph Weber von der AfD-Fraktion erklärte, dass sicherlich niemand sich die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch leicht mache, jedoch bereits alle verfügbaren Informationen an richtiger Stelle ausgegeben werden dürften, z.B. in Beratungsstellen sowie im persönlichen Gespräch in Arztpraxen. Das Anbieten der eigentlichen Dienstleistung sähen er und seine Fraktion bereits als Werbung, weshalb man den Antrag der Linken ablehnen werde.

Maika Friemann-Jennert (CDU) hält dem Antrag entgegen, dass die Grenze zwischen reiner Information und Bewerbung einer Dienstleistung sehr unklar sei. Und obwohl ein Schwangerschaftsabbruch nie eine leichte Entscheidung sei, wisse man empirisch, dass medizinische Leistungen mehr genützt würden, wenn sie beworben bzw. bekannt gemacht würden. Das zeige u.a. der Anstieg der Kaiserschnittrate, der nicht medizisch zu erklären sei. Auch gebe es alle notwendigen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen im Internet auffindbar, es sei gar nicht notwendig, dies auf den Websites der Ärzt*innen zu wiederholen. Jede Frau könne sehr leicht auch die Telefonnummern und Websites der 42 Beratungsstellen im Land finden. Ihre Fraktion werde daher den Antrag ablehnen.

Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV, wirft der Linksfraktion vor, den Schutz des ungeborenen Lebens zu missachten. Alle notwendigen Informationen seien durch die Beratungsstellen bereit gestellt, eine weitere Information durch den Arzt sei nicht notwendig. Die Fraktion der Bürger für Mecklenburg-Vorpommern werde den Antrag daher ablehnen.

Martina Tegtmeier (SPD) erklärt für ihre Fraktion, dass auch die SPD für die Abschaffung des ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäßen Paragraphen sei. Er sei ein Zeichen für Doppelmoral, da Abtreibungen unter bestimmten Umständen gestattet sei, die Information darüber jedoch nicht. Auch durch die gesellschaftliche Ächtung, die der Paragraph nach sich ziehe, böten immer weniger Ärzte Schwangerschaftsabbrüche an, sodass Frauen in manchen Regionen Deutschlands sogar in ein anderes Bundesland fahren müssten, um die Leistung in Anspruch zu nehmen. Auch sei der Abbruch durch die Tabuisierung nicht in allen Medizinstudien Teil des Unterrichtsplans, was es Ärzt*innen weiter erschwere, sich sachgemäß um die Patientinnen zu kümmern. Tegtmeier verweist auf die SPD-Bundestagsfraktion, die sich um die Problematik kümmere.

Die zehn anwesenden Abgeordneten der Linksfraktion stimmten für den Antrag, die übrigen Fraktionen nahezu geschlossen dagegen. Dirk Lerche von der AfD-Fraktion enthielt sich.

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