Sicherstellung des Elternwahlrechts bei Ganztagsschulen

Eltern haben künftig einen Anspruch auf Halbtagsangebote "in zumutbarer Entfernung" zu ihrem Wohnort. Das hat die Bürgerschaft beschlossen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
21
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.

Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden voraussichtlich 197 von 204 Grundschulen in Hamburg Ganztagsangebote machen.

Doch längst nicht alle Eltern, so die FDP-Fraktion, möchten, "dass ihre Kinder bis zum späten Nachmittag in der Schule sind." Deshalb müsse es ein ausreichendes, wohnortnahes und ausgewogenes Angebot an Ganztags-, aber auch an Halbtagsbeschulung geben. Ohne ein solches regional ausgewogenes Angebot bestände die Wahlfreiheit der Eltern de facto nicht mehr.

Die Bürgerschaft hat deswegen mit den Stimmen von FDP, SPD und CDU beschlossen, das Hamburgische Schulgesetz um folgenden Satz zu ergänzen:

"Die Behörde stellt sicher, dass ein regional ausgewogenes Angebot Halbtagsbeschulung in zumutbarer Entfernung zum Wohnort besteht."