Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein.
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Zunächst sehe ich es erstmal als gutes Signal an, dass es diesen Referentenentwurf gibt und dieser nun an die Verbände und die beteiligten Ressorts zur Stellungnahme verschickt wurde.
Diesem Anspruch des Kindes auf angemessenen Unterhalt korrespondiert eine Unterhaltspflicht der Eltern. Diese Unterhaltspflicht dient dem Schutz des Kindes und seinem Recht auf eine kindgerechte Lebensführung und steht deshalb nicht zur Disposition.
Aufgrund der Gewaltenteilung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keinerlei Einfluss auf die Oberlandesgerichte.
Eine Ungleichheit besteht nicht. Der § 94 SGB XII gilt für Beamte wie für Nicht-Beamte. Für alle gilt, dass ein Rückgriff auf die Kinder pflegebedürftiger Eltern, welche SGB XII-Leistungen bezogen haben, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro erfolgt.
Dabei konnten wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt und haben uns im Koalitionsvertrag auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt.