
Antwort 04.09.2025 von Nora Seitz CDU
Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit ist nicht separat vorgesehen, sondern als regelmäßige Besoldungsausgabe im Personalbudget, sodass sie vollständig aus den jeweiligen Mitteln bezahlt wird

Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit ist nicht separat vorgesehen, sondern als regelmäßige Besoldungsausgabe im Personalbudget, sodass sie vollständig aus den jeweiligen Mitteln bezahlt wird
Folgende Daten sind uns bekannt:
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.
Das passt nicht zusammen, darauf wollte Friedrich Merz hinweisen.