Frage von Juliane v. • 12.01.2024
Antwort ausstehend von Meta Janssen-Kucz Bündnis 90/Die Grünen
In Bezug auf ein Verbotsverfahren kann ich leider nur mittelbar Einfluss nehmen, da antragsberechtigt nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung sind. Ich unterstütze aber meine Parteigenossinnen und Genossen sowie jede andere Kraft bei der Beantragung eines Verbotsverfahrens.
wir haben Anfang der 2000er Jahre mit dem NPD Verbotsverfahren keine guten Erfahrungen gemacht.
Drei Landesverbände der AfD gelten aktuell als „gesichert rechtsextrem“. Die Forderung nach einem Parteiverbotsverfahren kann ich insofern gut nachvollziehen. Tatsächlich zweifle ich aber, ob dies der richtige Umgang mit der AfD ist.