Weltweite Einstellung der weiblichen Genitalverstümmelung

Der Entschließungsantrag der GUE/NGL-Fraktion fordert die Kommission sowie die Mitgliedsstaaten dazu auf, eine Strategie zur weltweiten Einstellung der weiblichen Genitalverstümmelung zu entwickeln.

Mit 612 Stimmen dafür und nur 7 Stimmen dagegen wurde der Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen. 32 Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
79
Dagegen gestimmt
1
Enthalten
12
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Martin SchirdewanMartin SchirdewanGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Christine SchneiderChristine SchneiderEVP11 - Rheinland-Pfalz Dafür gestimmt
Helmut ScholzHelmut ScholzGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Sven SchulzeSven SchulzeEVP14 - Sachsen-Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Joachim SchusterJoachim SchusterS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwabAndreas SchwabEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Ralf SeekatzRalf SeekatzEVP11 - Rheinland-Pfalz Dafür gestimmt
Portrait von Nico SemsrottNico SemsrottGrüne/EFA17 - Bund Nicht beteiligt
Portrait von Sven SimonSven SimonEVP7 - Hessen Dafür gestimmt
Portrait von Birgit SippelBirgit SippelS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Martin SonnebornMartin Sonnebornfraktionslos17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Sabine VerheyenSabine VerheyenEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Viola von Cramon-TaubadelViola von Cramon-TaubadelGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Axel VossAxel VossEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannEVP16 - Thüringen Dafür gestimmt
Portrait von Manfred WeberManfred WeberEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Rainer WielandRainer WielandEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Tiemo WölkenTiemo WölkenS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard ZimniokBernhard ZimniokID17 - Bund Enthalten

Unter der Verstümmelung weiblicher Genitalien versteht man alle Handlungen zur teilweisen oder vollständigen Entfernung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane. Die weiblichen Genitalien werden hierbei bewusst zu nichtmedizinischen Zwecken verändert oder verletzt. Die Genitalverstümmelung hat vor allem in vielen Ländern Afrikas eine lange Tradition und soll die Jungfräulichkeit und Treue der Frau symbolisieren und sicherstellen.

Im Antrag des Parlamentes heißt es, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sei ein grausamer und systematischer Verstoß gegen die Menschenrechte und Ausdruck der geschlechtsspezifischen Ungleichheit. Die Praktik sei weder mit einer Religion noch mit einer Kultur verbunden und gehe häufig mit anderen Problemen, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Ungleichheit stehen, einher. Darunter fielen beispielsweise der mangelnde Zugang von Mädchen zu Bildung und umfassender Sexualerziehung, mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, Zwangsheirat oder Frühverheiratung und der mangelnde Zugang zu guter medizinischer Versorgung. Kritisiert wird zudem die sogenannte „Medikalisierung“, die darin bestehe, dass die Verstümmelung in einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung vorgenommen wird. Dies stelle einen gefährlichen Versuch dar, diesen Brauch zu legitimieren und unter Umständen sogar Profit daraus zu schlagen.

Trotz bereits bestehender EU-Übereinkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sei die Anzahl der von weiblicher Genitalverstümmelung gefährdeten und betroffenen Mädchen und Frauen in den letzten Jahren weiter angestiegen. Weltweit sind mindestens 200 Millionen Frauen in 30 Ländern betroffen. Auch in Europa müssten schätzungsweise 600.000 Frauen mit den lebenslangen physischen und psychischen Folgen der Genitalverstümmelung leben.

Um diesen Missstand effektiver zu bekämpfen, fordert der Antrag die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten nun auf, eine Strategie zur weltweiten Einstellung der Genitalverstümmelung zu entwickeln. Diese soll u.a. folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Im künftigen EU-Haushalt solle die Unterstützung von verschiedenen Projekten und Programmen gewährleistet werde.
  • Die Zusammenarbeit mit Drittländern müsse intensiviert werden - so sollen diese dazu bewegt werden, nationale Gesetze zu erlassen, die die Verstümmelung weiblicher Genitalien untersagen.
  • Die Kommission solle sicherstellen, dass die Kooperation der EU mit Drittländern entsprechend der Einhaltung von Menschenrechtsklauseln überprüft wird.
  • Um Diskrepanzen zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen, sollen zudem EU-weit die gleichen Behandlungsstandards zur Betreuung der Opfer gelten.

Die Abgeordneten riefen außerdem erneut dazu auf, das Übereinkommen von Istanbul - ein Abkommen des Europarats aus dem Jahr 2017 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - von allen Mitgliedsstaaten ratifizieren zu lassen, sodass der Schutz von Frauen und die strafrechtliche Verfolgung der Täter in allen Vertragsstaaten gewährleistet werde. Durch all diese Vorhaben solle ein gesellschaftlicher Wandel eingeleitet und eine Neuordnung der Geschlechterverhältnisse gelingen, sodass die weibliche Genitalverstümmelung endgültig bis zum Jahr 2030 gestoppt werden könne, lautet die Hoffnung des Antrages.


Mit 612 Stimmen dafür, nur 7 Stimmen dagegen und 32 Enthaltungen wurde der Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen. Von den deutschen Abgeordneten stimmte lediglich Stefan Berger von der EVP-Fraktion dagegen. Alle deutschen Abgeordneten der ID-Fraktion enthielten sich ihrer Stimme.