Stärkung der Kinderrechte

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der UN-Konvention über die Rechte des Kindes fordert das Europäische Parlament in seiner Resolution eine intensivere Umsetzung der Kinderrechte durch die EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und auch weltweit. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Kindern in Krisen- und Konfliktgebieten, Kindern auf der Flucht und der Ausbeutung von Kindern.

Mit 495 Ja-Stimmen wurde die Entschließung angenommen. Von den 96 deutschen Abgeordneten stimmten 71 dafür.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
71
Dagegen gestimmt
11
Enthalten
4
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Der 20. November 1989 sei ein historisches Datum: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet die UN-Kinderrechtskonvention: Sie garantiert jedem Kind weltweit

  • Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung,
  • Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit sowie
  • Recht auf Bildung und Gesundheit.

Keine UN-Vereinbarung wird von mehr Staaten unterstützt, nur die USA haben das Abkommen bis heute nicht ratifiziert. Die Kluft zwischen den Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der tatsächlichen Realität sei jedoch groß: Weltweit leben 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in extremer Armut; laut einer Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO muss fast jedes zehnte Kind arbeiten. Auch die EU selbst ist betroffen: Auf ihrem Gebiet sind 25 Millionen Kinder von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, heißt es in der Entschließung. Das Parlament fordert daher seine Mitgliedstaaten dazu auf, innen- und außenpolitisch darauf hinzuwirken, dass diese Kluft geschlossen wird und dass Kinder weltweit unter Lebensbedingungen leben können, die mit Kinder- und Menschenrechten übereinstimmen.

In Bezug auf EU-weite Stärkung der Kinderrechte verweist das Parlament auf die EU-Grundrechtecharta, in der es heißt, dass alle Kinder in der EU Anspruch auf Schutz und Fürsorge haben und dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Kindeswohl eine vorrangige Erwägung sein muss. Dafür sei es erforderlich, dass Standards öffentlicher Dienstleistungen und Fürsorge angehoben und eingehalten werden, sodass alle Kinder Zugang zu Bildung und einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben. In Bezug auf den Kinderschutz hebt der Antrag hervor, dass es zahlreiche Kinder mit einer erhöhten Schutzbedürftigkeit gebe, etwa weil sie diskriminiert werden, Kinderarbeit verrichten müssen oder sexuell ausgebeutet werden. Auch minderjährige Geflüchtete zählen zu potentiell gefährdeten Gruppen und müssten von den zuständigen Mitgliedstaaten angemessen geschützt werden, sodass sie ein würdevolles Leben führen und sich in die Gesellschaft integrieren können.

Auch außerhalb der EU sollen Kinderrechte gestärkt werden. Viele Kinder hätten keinen Zugang zu grundlegender und lebenswichtiger Versorgung, müssten schwere Arbeit verrichten oder würden als Soldaten in Kriegen eingesetzt. Der Entschließungsantrag verweist zudem darauf, dass in vielen Entwicklungsländern Kinder und Jugendliche eine der größten Altersgruppen der Gesellschaft darstellen. Die Lebensbedingungen dieser Kinder zu verbessern hieße damit auch, die Zukunftsperspektive der betroffenen Länder nachhaltig zu verbessern. Daher fordert das EU-Parlament die Mitgliedstaaten dazu auf, langfristig 0,7% des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfen auszugeben und Kinderrechte und Kinderschutz stärker in die Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen. Dafür sei es unerlässlich, mit betreffenden Drittstaaten in Dialog zu treten und diese bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu unterstützen.

Der Antrag wurde mit einer großen Mehrheit von 495 zu 58 Stimmen angenommen, die Gegenstimmen kamen hauptsächlich von der nationalistischen ID-Fraktion, den nationalkonservativen ECR-Fraktion. Die genannten Fraktionen stimmten dabei sehr uneinheitlich, bei der ID-Fraktion stimmten 28 Abgeordnete dafür und 35 dagegen, bei der ECR Fraktion waren es 6 dafür und 17 dagegen. Von den 96 deutschen Abgeordneten stimmten 11 dagegen, alle aus der AfD, welche der ID-Fraktion angehört. In der Aussprache begründete Guido Reil (AfD) sein Votum damit, dass Kinderrechte dafür instrumentalisiert werden würden, um die Klimahysterie zu schüren. Ferner störe er sich daran, dass der Antrag umfassende Schutzmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Migrant:innen vorsieht, wo diese in Deutschland ja "mit 6 000 EUR vom Steuerzahler unterstützt" werden würden. Zudem wäre diese Gruppe für besonders häufig für schwere Straftaten verantwortlich.