Rettung Schutzsuchender aus dem Mittelmeer

Das Europäische Parlament lehnte den Entschließungsantrag mit knapper Mehrheit ab. Ziel des Antrages war es die Kommission, den Europäischen Rat und alle Organisationen die sich mit der Frage der Seenotrettung beschäftigen aufzufordern, verstärkt Such- und Rettungsoperationen durchzuführen und Schiffe, Ausrüstung sowie Personal bereitzustellen.

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Dafür gestimmt
44
Dagegen gestimmt
37
Enthalten
2
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Der Entschließungsantrag wurde vom Europäischen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eingereicht und fußt auf der Annahme, dass gemäß den Zahlen der Internationalen Organisation für Migration (I0M) im Jahr 2019 bisher ungefähr 933 Menschen auf ihrem Weg nach Europa im Mittelmeer gestorben seien oder vermisst werden. Des Weiteren handele es sich bei der Mittelmeerroute dem UNHCR zufolge um die tödlichste Migrationsroute weltweit und das trotz des erheblichen Rückgangs der Zahl der Neuankömmlinge. Außerdem sieht der Ausschuss eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Präventiv-, Frühwarn- und Reaktionsmaßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr von Todesfällen auf See zu verringern, da gemäß dem internationalen und sonstigen Seerecht sowie den europäischen Menschrechtsbestimmungen die Staaten der Zuständigkeit unterliegen, diese Pflichten, zu erfüllen um den Gefahren für das Leben dieser Menschen zuvorzukommen. Mit der Einstellung der Operation Mare Nostrum am 31. Oktober 2014 gäbe es keine "proaktiven, von staatlicher Seite aus betriebenen Such- und Rettungsoperationen im zentralen Mittelmeer" mehr, die diesen Verpflichtungen nachkommen würde.

Der Antrag weißt die Mitgliedsstaaten auf ihre ihre Verpflichtung gemäß des internationalen Seerechts, des Völkerrechts und des Unionsrechts hin und fordert sie auf, diesen nachzukommen. Dies soll laut dem zur Debatte stehenden Entschluss "entweder im Rahmen einer von Frontex koordinierten Operation oder im Rahmen internationaler oder gesonderter nationaler oder regionaler – vorzugsweise ziviler – Operationen entlang der Routen, wo dies wirksam zur Rettung von Menschenleben Beitragen kann, verstärkt proaktiv Such- und Rettungsoperationen durchzuführen und zu diesem Zweck in ausreichender Menge eigens auf Such- und Rettungsoperationen ausgerichtete Schiffe und Ausrüstung sowie Personal bereitzustellen". Zusätzlich sollen derartige Initiativen politisch und finanziell unterstützt werden und alle Schiffe, die sich für Such- und Rettungseinsätze eignen, uneingeschränkt verwendet werden. Insgesamt soll die Union ihrer Verpflichtung mit einem langfristigen, strukturierten und koordiniertem Ansatz nachkommen.

Des Weiteren ist es Ziel des Antrags, "Leitlinien für die Mitgliedsstaaten zu verabschieden, in denen festgelegt wird, welche Formen der Unterstützung nicht kriminalisiert werden sollten, um für mehr Kohärenz bei der strafrechtlichen Verfolgung von Beihilfe in den Mitgliedstaaten zu sorgen und eine ungerechtfertigte Kriminalisierung einzuschränken". Ebenfalls werden die Länder aufgefordert, ihre Häfen für Schiffe von NGO's offen zu halten. Der Ausschuss bekräftigt in seinem Vorschlag, dass sichere und legale Wege der beste Weg seien um Menschenleben zu retten. Daher wird weitergehend eine Unterstützung der durch die UNHCR durchgeführte Räumung aus Libyen, sowie "Maßnahmen zur Umsiedlung zu verstärken und humanitäre Korridore in die Europäische Union einzurichten".

Der Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit von 290 Nein- zu 288 Ja-Stimmen und 36 Enthaltungen abgelehnt. Von den deutschen Abgeordnet:innen stimmen für den Antrag die Mitglieder der Linken-, SPD-, Grünen- und FDP-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Martin Sonneborn, während die Nein-Stimmen von den Fraktionen der CDU/CSU und AfD kamen.