Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

Das EU-Parlament stimmte für die Annahme eines Entschließungsantrag. Dieser fordere den Europäischen Rat und somit die Mitgliedsstaaten auf, diverse Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu treffen.

Mit 500 Ja-Stimmen und 91 Nein-Stimmen wurde der Antrag angenommen. Von den deutschen Abgeordneten votierten 76 für den Antrag während 12 MdEP gegen den Antrag votierten.

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Dafür gestimmt
76
Dagegen gestimmt
12
Enthalten
1
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Der gemeinsame Entschließungsantrag der Fraktionen PPE (konservativ) und S&D (sozialdemokratisch) fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Istanbul vom 13.06.2017 zu ratifizieren. Bisher sei das Übereinkommen in den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Slowakei und Großbritannien nicht umgesetzt worden.

Zudem werden mit dem Antrag weitere umzusetzende Maßnahmen formuliert, deren Ziel es sei, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Dies beinhalte strukturelle, institutionelle, physische oder sexuelle Gewalt. Der Antrag bemängelt, dass, obwohl die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU sei, die Gleichstellung von Frauen und Männern bislang in keinem EU-Land vollständig erreicht sei. Dabei beruft sich der Antrag auf die Zahlen des Gleichstellungsindex des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE). Zudem verurteilt der Antrag den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu widerrufen, die hinsichtlich des Übereinkommens von Istanbul getroffen wurden.

Man mache deutlich, dass es wichtig sei, formale Verfahren zur Meldung von sexueller Belästigung, spezielle Schulungen und Sensibilisierungskampagnen ins Leben zu rufen. Ziel sei es, damit den Grundsatz der Würde am Arbeitsplatz durchzusetzen. Damit soll ein Ansatz der Nulltoleranz als Norm etabliert werden. Da es bei den EU-Organen auch Arbeitsplätze gebe, fordere man unter anderem dort die Durchführungen von Schulungen zu Respekt und Würde am Arbeitsplatz. Diese sollen verpflichtend für alle Abgeordneten und das weitere Personal des Hauses sein. Weitergehend fordern die Fraktionen die Mitgliedsstaaten auf, geschlechtersensible Schulungen, Verfahren und Leitlinien bereitzustellen, bei denen die Rechte des Opfers im Mittelpunkt stehen sollen. Dies seien Maßnahmen um institutioneller Diskriminierung, Traumatisierung oder Reviktimisierung, beispielsweise bei gerichtlichen oder polizeilichen Verfahren, entgegenzuwirken. Zusätzlich soll die Erhebung von Daten in breiterer Kooperation, unter anderem zwischen dem EIGE und dem statistischen Amt der EU "Eurostat", stattfinden. Damit verfolge man das Ziel, die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern.

Dem fraktionsübergreifenden Antrag wurde mit 500 Ja-Stimmen und 91 Nein-Stimmen stattgegeben. Von den deutschen Abgeordneten votierten 76 für den Antrag während 12 MdEP gegen den Antrag votierten. Die Nein-Stimmen kamen hierbei von allen Mitgliedern der rechtsnationalistischen ID-Fraktion. Dabei handelt es sich um alle anwesenden deutschen AfD-Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch Marlene Mortler (CSU) votierte, als Mitglied der EPP-Fraktion (deutsch: EVP, Christdemokrat:innen), entgegen ihrer Fraktion gegen den Antrag.  Jens Gieseke (CDU) enthielt sich, ebenfalls als Mitglied der EPP-Fraktion, seiner Stimme. Helmut Geuking (Familien-Partei), welcher der konservativen ECR-Fraktion angehört, votierte entgegen seiner Fraktion für den Antrag.

Am selben Tag verabschiedet das Parlament in Bratislava (Slowakei) ein Gesetzesesentwurf, welcher die Regierung auffordere die EU-Instutionen darüber zu informieren, dass man die Istanbul-Konvention nicht ratifizieren werde. Dies berichtet der Tagesspiegel.  Außerdem sei Bulgarien, ein Land dass das Übereinkommen bisher ebenfalls nicht ratifiziert hat, bei der Parlamentsdebatte nicht anwesend gewesen.