Bürger:innen Rechte nach dem Brexit

In dem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag fordert das EU-Parlament die Komission, den Rat, die Kommissionspräsidentin sowie das Vereinigte Königreich auf, die Freiheiten und Rechte der im Vereinigten Königreich lebenden Bürger:innen der EU-27 und der in der EU lebenden britischen Bürger:innen nach dem Brexit zu gewährleisten. Dies betrifft besonders die Freizügigkeit der Menschen, die auch nach dem Austritt Großbritanniens beibehalten werden soll.

 

Mit 610 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen wurde der Antrag bei 68 Enthaltungen angenommen. Von den deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments stimmten 82 für den Antrag während sich die 11 anwesenden Mitglieder der ID-Fraktion sich ihrer Stimme enthielten.

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Dafür gestimmt
82
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
11
Nicht beteiligt
3
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Am eingereichten Entschließungsantrag beteiligten sich alle Fraktionen außer der ID-Fraktion. Grund für den Antrag ist der bevorstehende Austritt (31.01.2020) Großbritanniens aus der EU. Im Moment leben etwa 3,2 Millionen Bürger:innen aus den EU-Mitgliedsstaaten im Vereinigten Königreich; umgekehrt leben etwa 1,2 Millionen britische Bürger:innen in anderen Staaten der EU. Das EU-Parlament merkt an, dass die Bürger:innen in der Annahme umgezogen sind, dass sie die Freizügigkeit innerhalb der EU ein Leben lang genießen würden. Um nun die Rechte und Lebensgrundlage dieser Menschen zu sichern, fordert das EU-Parlament die EU-Institutionen sowie Großbritannien auf, diese Rechte während der Übergangsphase abzusichern und auch in Zukunft (in einem künftigen bilateralen Freihandelsabkommen) beizubehalten.

Im Austrittsabkommen sei bereits vereinbart, dass ...

  • ... britische Bürger:innen in der EU, EU-Bürger:innen in dem Vereinigten Königreich und Familienmitglieder alle im Austrittsabkommen festgelegten Rechte genießen,
  • ... alle Ansprüche auf Sozialleistungen nach EU-Recht aufrechterhalten werden,
  • ... die Rechte während des gesamten Lebens der betreffenden Bürger:innen von beiden Seiten gewährleistet werden
  • ... und dass die Verwaltungsverfahren einheitlich, transparent und reibungslos laufen und Anträge kurz, einfach und benutzerfreundlichen gehalten werden sollen.

Da die EU-Kommission in dem Übergangszeitraum - dem Zeitraum bis Ende 2020, in dem Großbritannien im EU-Binnenmarkt und der Zollunion verbleibt - zuständig ist, diese Rechte sicherzustellen, fordert das Parlament die Kommission auf, genügend Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um alle Fälle von Rechtsverletzungen während dieser Zeit zu untersuchen und entsprechende Abhilfemaßnahmen treffen zu können. Zudem soll der zweite Teil des Austrittsabkommen sowohl vom Vereinigten Königreich als auch von der EU vorrangig umgesetzt werden.

Nachdrücklich fordert das Parlament, dass die Freizügigkeitsrechte auch künftig in der gesamten EU garantiert werden. Auch sollen britische Bürger:innen, die heute und künftig in der EU leben bzw. hierher ziehen, ein lebenslanges Recht auf Rückkehr in das Vereinigte Königreich haben. Weitergehend möchte man, dass gezielte Informationskampagnen eingeleitet werden, die das Bewusstsein der Bürger:innen für die Folgen des Austrittes schärfen sollen. Das EU-Parlament bedauert im Entschließungsantrag, dass das Vereinigte Königreich angekündigt hat, den Grundsatz des freien Personenverkehrs aufzuheben.

 

Mit 610 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen wurde der Antrag bei 68 Enthaltungen angenommen. Von den deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments stimmten 82 für den Antrag während sich die 11 anwesenden Mitglieder der ID-Fraktion sich ihrer Stimme enthielten.