Beseitigung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern

Der Entschließungsantrag zu den Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern der Fraktionen PPE, S&D, RENEW & VERTS/ALE des Europäischen Parlaments fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Beseitigung der Lohndiskrepanz zu intensivieren.

Der Entschließungsantrag wurde mit einer großen Mehrheit von 493 JA- Stimmen von den Abgeordneten des EU-Parlaments angenommen. Insgesamt stimmten 82 der Abgeordneten stimmten gegen den Entschließungsantrag & 79 MdEP enthielten sich ihrer Stimme. 

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Dafür gestimmt
75
Dagegen gestimmt
11
Enthalten
3
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Bereits im Jahr 1957 wurde in den römischen Verträgen der Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen festgelegt. Trotz dieses Grundsatzes liege das Einkommen der Frauen in der EU unverhältnismäßig stark unter dem von Männern, wodurch laut Entschließungsantrag wirtschaftliche Verluste einhergingen, die sich auf etwa 370 Mrd. Euro jährlich belaufen.

60% der Hochschulabsolvent:innen in der EU seien Frauen, so der Antrag. Allerdings seien Frauen in den Bereichen der Naturwissenschaften, der Mathematik, des Ingenieurwesen oder im digitalen Bereich unverhältnismäßig unterrepräsentiert. Durch mehr Investitionen der Mitgliedstaaten in lebenslanges Lernen, Umschulungen sowie Weiterqualifizierungen vor allem in den eben genannten Berufsbereichen würden mehr Frauen in gut bezahlte Arbeit und sich entwickelnde Berufe gelangen, argumentiert der Antrag.

Durch das immernoch gesellschaftlich weitverbreitete "klassische Frauenbild" seien Beruf und Familie praktisch oftmals nicht ausreichend zu vereinen. Das führt dazu, dass Frauen in ihrem Berufsleben durch Familienzuwachs oder private Pflegefälle zweitweise ausfielen oder in Teilzeitarbeit übergingen. Investitionen in familienfreundlichere Arbeitszeiten sowie familienfreundliche Dienstleistungen würden dem Antrag nach eine höhere Beschäftigungsquote bei Frauen erzielen. Das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern, das vor allem durch Ausfälle und Unterbrechungen bei den Frauen entstehe, belaufe sich auf bis zu 37%.

Ein Mittel zur Bekämpfung des Armutsrisikos vor allem bei älteren Frauen wäre laut der antragstellenden Fraktionen die Anrechnung von Betreuungszeiten sowie die Durchsetzung einer angemessenen Grundrente in allen Mitgliedsstaaten. Mit diesen Maßnahmen würde einer Feminisierung der Armut entgegengewirkt werden. Zudem seien Männer stärker darin zu unterstützen, Urlaub aus familiären Gründen und gleichberechtigt die Betreuung der Kinder und Pflegefälle übernehmen zu können.

Durch die bestehende geringere berufliche Autonomie sei es für Frauen auch schwieriger, sich aus missbräuchlichen Beziehungen zu winden, hält der Antrag fest. Weiter gehen die antragstellenden Fraktionen nach Angaben der Vereinten Nationen davon aus, dass 35% der Frauen weltweit Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. Dadurch sei es für Frauen oftmals schwer, in ihrer Verhandlungsposition für eine gerechtere Entlohnung einzustehen.

Besonders Gruppen, die mehrfache und sich überschneidende Formen von Diskriminierung erfahren, wie Frauen der Sinti und Roma, Frauen mit Behinderung oder vom LGBTQ-Spektrum müssten besondere Aufmerksamkeit genießen, wenn es um Vermeidung von Benachteiligung gehe. Dazu werden die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten aufgefordert, aufgeschlüsselte Daten zu erheben, um der Diskriminierung entgegen zu wirken.

Zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsumwandlung fordert der Entschließungsantrag die Einführung stärkerer Verfahrensrechte seitens der Mitgliedstaaten.

Aufgefordert wird die Kommission ebenfalls zur Erarbeitung einer ehrgeizigen Strategie zu verbesserter Lohntransparenz, um die Beseitigung der Lohngefälle voranzutreiben. Infolge dessen sollen die Fortschritte durch bessere Messungen überwacht und die aktuelle Situation besser analysiert werden.

Gefordert wird eine sofortige Überarbeitung des Aktionsplans zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bis Ende 2020 mit klar formulierten Zielen für die Mitgliedstaaten, damit das Lohngefälle auch im Bezug auf die Renten in den nächsten fünf Jahren erheblich verringert werde. Die Kommission solle Leitlinien zur Bewertung und Einstufung von Arbeitsplätzen einzuführen, mit klaren Kriterien zur Beurteilung. Die Einbeziehung von Sozialpartner:innen und ziviler Organisationen sei für die Ausarbeitung einer Strategie zur Beseitigung des Lohngefälles wirkungsvoll, da dadurch die öffentliche Meinung intensiv miteinbezogen würde.

Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen müsse entgegengewirkt werden, um die Entscheidungsfindung in Wirtschat und Management durch mehr Präsenz von Frauen zu stärken. Dazu werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Blockade der Verhandlungen im Rat über die vorgeschlagene Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten zu beenden.

Die antragstellenden Fraktionen heben ebenfalls die hohe Zahl der Frauen hervor, die erwerbslos und nicht einmal als solche gemeldet sind. Damit verbunden sei eine negative Auswirkung auf ihr Einkommen sowie auf ihre soziale Absicherung. Im Zuge dessen fordern sie die Mitgliedstaaten auf, das IAO- Übereinkommen von 2011 über Hausangestellte zu ratifizieren.

Unter dem Verweis auf das Grundrecht auf Gleichheit von Frauen und Männern aus dem Vertrag der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu aufgerufen, sich an diese verpflichtenden Grundprinzipien zu halten und mehr Einsatz zu zeigen. Insgesamt stellen die antragsstellenden Fraktionen fest, dass sich im Bereich der Lohndiskrepanz zu wenig verbessert hat und die Mitgliedstaaten und die Kommission mehr Einsatz zeigen müssen.


Von den deutschen MdEP stimmten 75 mit JA, 11 der Abgeordneten stimmten mit Nein und 3 enthielten sich ihrer Stimme.